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Allgemeine Vermietungsbedingungen von AKTIV MÜHLE für das INSEL CAMP

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten ausschließlich für die Vermietung eines Stellplatzes für ein Zelt, ein Wohnmobil, einen Wohnwagen oder eine Ferienunterkunft in Form eines selbst aufzubauenden oder schon vorhandenen Zeltes („Mietobjekt“) auf dem Campingplatz „INSEL CAMP Solnhofen, Eßlinger Str. 3“ durch AKTIV MÜHLE GmbH & Co. KG („AKTIV MÜHLE“ / „Vermieterin“) an Verbraucher für die private Nutzung („Mieter“, m/w/d). Als Vermieterin des jeweiligen Mietobjektes als touristische Einzelleistung unterfällt AKTIV MÜHLE nicht dem Pauschalreiserecht. Bei der Vermietung an gewerbliche Mieter gilt, dass anderslautenden oder abweichenden AGB eines Mieters als Unternehmer widersprochen wird; sie erlangen keine Gültigkeit, selbst wenn AKTIV MÜHLE widerspruchslos und ohne Vorbehalt Leistungen an den Mieter erbringt, es sei denn, AKTIV MÜHLE hat solche AGB zuvor in Schrift- oder Textform anerkannt.

 2. Abschluss des Mietvertrages

2.1  Gegenstand dieses Vertrages ist die mietweise Überlassung des Mietobjektes für die Nutzung. Zwischen AKTIV MÜHLE und dem Mieter wird ein Mietvertrag über das Mietobjekt zur bestimmungsgemäßen Nutzung im Rahmen der mitgeteilten Insel-Camp-Regeln vereinbart. Das Mindestalter des Mieters ist das vollendete 18. Lebensjahr. Wird dennoch ein Vertrag von einem Minderjährigen abgeschlossen, so ist dieser bis zur Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter für AKTIV MÜHLE frei widerrufbar. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass sämtliche der von ihm angemeldeten Nutzer die aus diesem Vertrag resultierenden Pflichten erfüllen.

2.2 Die durch die AKTIV MÜHLE im Rahmen ihres Internet-Angebots dargebotenen Leistungen stellen eine Aufforderung der AKTIV MÜHLE an den Mieter zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Mietvertrages dar. Auf Basis der von AKTIV MÜHLE getätigten Beschreibung des Insel-Camp-Campingplatzes, der aktuell gültigen Hausordnung des INSEL CAMPS und diesen Allgemeinen Mietbedingungen gibt der Mieter seinen Mietauftrag in Bezug auf das Mietobjekt verbindlich ab. Es wird empfohlen, die Anmeldung mit dem von AKTIV MÜHLE zur Verfügung gestellten Link oder in Textform vorzunehmen.

2.3 Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss: Dem Mieter wird der Ablauf der Online-Buchung auf der Internetseite aktivmuehle.de/camping erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Mieter jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Der Mieter gelangt durch Klicks auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Falls der Mieter den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach sein Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er die Buchungsanmeldung zum Abschluss bringen. Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig buchen“ gibt der Mieter rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entsteht. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Mieters mehr vorgenommen werden. Der Mieter hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefonnummer oder seine Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Über den Eingang seines Buchungsauftrages erhält der Mieter i.d.R. eine elektronische Zugangsbestätigung, die noch keine Vertragsannahme darstellt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich ist.

2.4 Der Mietvertrag kommt mit der Annahme durch AKTIV MÜHLE als Vermieterin zustande, über den sie den Mieter mit der Auftragsbestätigung in Text- oder Schriftform informiert. Bei Vor-Ort-Buchungen muss AKTIV MÜHLE keine Bestätigung in Text- oder Schriftform überreichen. Der Vertrag wird für die vom Mieter gewählte und mit der Auftragsbestätigung bestätigte Mietdauer verbindlich befristet abgeschlossen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Erhalt eines Mietvertrages in Schriftform. Ferner ist AKTIV MÜHLE frei in der Annahme des Buchungsauftrags. Das verbindlich bestätigte Mietobjekt ergibt sich aus der Zuweisung auf dem Campingplatz „INSEL CAMP“ durch AKTIV MÜHLE vor Ort.

2.5 Ein Widerrufsrecht des Mieters besteht nicht. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für das im Fernabsatz (Internetseite) angebotene Mietobjekt kein Widerrufsrecht, sondern es gelten lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Dies bedeutet, der Mieter kann seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag mit dem Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

2.6 Der Mieter hat AKTIV MÜHLE zu informieren, wenn er die erforderlichen Unterlagen für den Mietaufenthalt (z. B. Voucher, praktische Infos und Wegbeschreibung) innerhalb der ihm von AKTIV MÜHLE mitgeteilten Frist von 14 Tagen vor dem Aufenthalt nicht oder nicht vollständig erhält. Der Mieter ist verantwortlich, seinen Spam-Ordner und seinen E-Mail-Zugang regelmäßig zu prüfen. Der Voucher ist bei Mietantritt vor Ort vorzuzeigen.

2.7 Die Untervermietung des Mietobjektes und seine Überlassung an Dritte, ob zu gewerblicher oder privater Nutzung, ist grundsätzlich nicht zulässig.

3. Leistungen, Leistungsumfang

3.1 Der Leistungsumfang von AKTIV MÜHLE ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot des Mietobjekts und diesen AGB sowie der jeweiligen Buchungsbestätigung an den Mieter. Es umfasst nur das dort genannte Mietobjekt, nicht jedoch Leistungen, die der Campingplatz darüber hinaus zur Verfügung stellt und die nicht Vertragsbestandteil sind. Dies gilt etwa für Mietobjekte, die gesondert zu buchen sind, und für alle Einrichtungen und Geschäfte, die nicht von AKTIV MÜHLE betrieben werden. Zu einer Einschränkung des Betriebes von Einrichtungen auf dem Campingplatz und in der näheren Umgebung kann es auch aufgrund von behördlichen Maßnahmen, wetterbedingten Einflüssen wie Trockenheit, zwingend erforderlichen oder behördlich bedingten Schließungen, Anordnungen oder Einschränkungen in Bezug auf die Verfügbarkeit und quantitative Nutzung von Wasser, Strom, Gas, oder Öl kommen.

3.2 AKTIV MÜHLE behält sich vor, nach Vertragsschluss die vereinbarte Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn die Änderung oder die Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde. Dies gilt insbesondere für das nach Ermessen und im betrieblichen Interesse von AKTIV MÜHLE konkret zuzuweisende Mietobjekt / den Stellplatz und für Leistungsanpassungen wegen wetterbedingter Einflüsse, wie Trockenheit, zwingend erforderlicher Sparmaßnahmen des Campingplatzes oder wegen behördlich bedingter Anordnungen oder Einschränkungen in Bezug auf die Verfügbarkeit und quantitative Nutzung von Wasser, Strom, Gas, oder Öl.

4. Mietpreis und Kosten

4.1 Der Mieter hat bei Vertragsschluss und vor Übergabe des Mietobjektes den in der Auftragsbestätigung / Rechnung ausgewiesenen Mietpreis zu zahlen. Im Gesamtmietpreis ist keine Versicherung für das Mietobjekt oder den Mieter enthalten.

4.2 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto von AKTIV MÜHLE maßgebend. Wählt der Mieter die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilt er bei Buchung des Mietobjektes die Belastungsermächtigung für sein Kreditkartenkonto. Hat AKTIV MÜHLE diese Zahlungsart akzeptiert, so gilt eine Zahlung des Mieters so lange als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der von AKTIV MÜHLE vom Kreditkartenkonto des Mieters eingezogene Betrag nicht, ganz oder teilweise rückbelastet oder seine Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so gerät der Mieter in Verzug und AKTIV MÜHLE ist berechtigt, einen entstandenen Verzugsschaden in Rechnung zu stellen. Die Zahlungen auf den Mietpreis werden auch bei Kreditkartenzahlung entsprechend ihren Fälligkeiten abgebucht. Die Zahlung auf Rechnung ist, insbesondere durch Unternehmer, nach Vereinbarung möglich, bei kurzfristiger Miete auch die Barzahlung vor Ort.

4.3 Bei Nichtzahlung oder unvollständiger Zahlung von fälligen Zahlungen hat die Vermieterin gegenüber Unternehmern den gesetzlichen Anspruch, die Erbringung ihrer Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern (Einrede des nicht erfüllten Vertrages), d. h. sie muss das Mietobjekt oder die für ihre Mitarbeiter gemieteten Mietobjekte nicht übergeben. Wird eine fällige Zahlung vom Mieter trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht geleistet, so ist AKTIV MÜHLE ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Mieter mit Rücktrittskosten und Schadensersatz zu belasten. Gerät der Mieter in Verzug, so ist AKTIV MÜHLE berechtigt, einen Verzugsschaden in Rechnung zu stellen, insbesondere Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, sowie sämtliche Rechtsverfolgungs- und Inkassokosten.

4.4 Die Verlängerung der Mietdauer ist möglich, bedarf aber eines neuen Mietauftrages des Mieters an AKTIV MÜHLE i. S. v. Ziffer 2.2 und einer gesonderten Auftragsbestätigung von AKTIV MÜHLE nach Ziffer 2.4. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Mietobjekt ohne erneute Buchung und Erhalt einer Auftragsbestätigung zu behalten. Der fortgesetzte Gebrauch des Mietobjektes verlängert das Mietverhältnis nicht und § 545 BGB gilt nicht. Die Vermieterin widerspricht schon jetzt einer Verlängerung des Mietverhältnisses durch fortgesetzten Gebrauch. Hat der Mieter trotz Buchung keine neue Auftragsbestätigung erhalten oder schlägt die erforderliche Neubuchung fehl, hat er das Mietobjekt in jedem Fall zum vorgesehenen Zeitpunkt am Übergabeort zurückzugeben und darf es nicht weiter nutzen. Strafrechtliche Schritte bei Zuwiderhandlung gegen die Rückgabepflicht des Mietobjektes bzw. seine Räumung behält sich die Vermieterin vor.

4.5 Gibt der Mieter das Mietobjekt zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an die Vermieterin zurück, ist diese berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung des Mietobjektes als Nutzungsentschädigung das auf die verlängerte Mietdauer anfallende anteilige Entgelt pro Tag der Einbehaltung entsprechend der Höhe des bisher vereinbarten Mietzinses vom Mieter zu verlangen. Darüber hinaus behält sich die Vermieterin die Geltendmachung eines weiteren Schadens vor, den der Mieter verschuldet hat. Die Vermieterin kann in diesem Fall auch eine angemessene, im Streitfall durch ein zuständiges Gericht zu überprüfende, Vertragsstrafe von mindestens € 500,00 verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

4.6 Kosten wie Kurtaxen oder eine Touristensteuer, die von Dritten oder staatlichen Stellen erhoben werden, müssen vor Ort gezahlt werden und sind nicht Bestandteil des Mietpreises. Werden solche Kosten und Gebühren Dritter von AKTIV MÜHLE dem Mieter gegenüber mitgeteilt, so erfolgen diese Angaben ohne Gewähr für eine Änderung durch die genannten Dritten nach Erteilung einer solchen Auskunft.

5. Rücktritt des Mieters vor Mietbeginn, vorzeitige Rückgabe, Kündigung durch AKTIV MÜHLE

5.1 AKTIV MÜHLE räumt dem Mieter freiwillig ein vertragliches Rücktrittsrecht ein. Der Mieter kann jederzeit zwischen Vertragsschluss und Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. AKTIV MÜHLE ist dann berechtigt, eine Entschädigung für den Mietausfall zu erhalten, deren Höhe sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Mietbeginn bemisst. AKTIV MÜHLE hat hierzu die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt:

Bis 30. Tag vor Mietbeginn 20 %
vom 29. bis 22. Tag vor Mietbeginn 30 %
vom 21. bis 15. Tag vor Mietbeginn 40 %
vom 14. bis 7. Tag vor Mietbeginn 75 %
ab 6. Tag vor Mietbeginn 100 %.

Der Rücktritt sollte möglichst in Schrift- oder Textform (elektronisch) erfolgen. Bei Eingang nach Büroschluss oder an Wochenenden gilt der erste folgende Arbeitstag als maßgebend für den Eingang des Rücktritts und die Berechnung der Rücktrittsentschädigung. Dem Mieter ist unbenommen, nachzuweisen, dass AKTIV MÜHLE ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der jeweils angewandten Pauschalen entstanden ist.

5.2 Im Fall der vorzeitigen Rückgabe des Mietobjektes hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung von Mietzins gegen die Vermieterin, sondern diese behält ihren Anspruch auf den gesamten, in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Mietzins.

5.3 Bis spätestens 48 Stunden vor Mietbeginn ist der Mieter berechtigt, den gebuchten Termin auf Wunsch in Schrift- oder Textform einmalig innerhalb der laufenden Saison auf einen durch die Vermieterin zwingend vorab zu bestätigenden Termin zu verlegen. Die Vermieterin kann eine Terminverschiebung aus betrieblichen Gründen ablehnen.

5.4 Ein Anspruch des Mieters auf Änderungen seines Vertrages in Bezug auf das Aufenthaltsziel, den Termin oder die Unterkunft oder sonstige Buchungsänderungen, wozu auch Namensänderungen oder Änderungen der Angaben zählen („Umbuchungen“), besteht nicht. Umbuchungen können bis zu 14 Tage vor Ankunft angefragt werden. Stimmt AKTIV MÜHLE einer Umbuchung zu, ist sie berechtigt, bis 45 Tage vor Aufenthaltsbeginn ein Umbuchungsentgelt pro Umbuchungsvorgang und Mieter in Höhe von € 30,00 zu erheben und sämtliche mit der Umbuchung verbundenen Kosten vom Mieter zu verlangen. Dem Mieter ist unbenommen, nachzuweisen, dass Kosten in Höhe der genannten Umbuchungspauschalen durch die Umbuchung nicht entstanden sind. Umbuchungen, die nach Ablauf der genannten Frist erfolgen, können nur nach Rücktritt vom Vertrag nach Ziff. 5.1 erfolgen.

5.5 Erfolgt eine Umbuchung des Mieters bezüglich des Mietobjektes mit einer Änderung seines Aufenthaltes auf das Folgejahr, so erhält er eine entsprechend neue Buchungsbestätigung über den geänderten Mietvertrag. Für diesen gilt Ziff. 5.1 nicht, d. h., der Mieter erhält kein erneutes, vertraglich durch AKTIV MÜHLE gewährtes Rücktrittsrecht, sondern hat nur die gesetzlichen Rechte.

5.6 AKTIV MÜHLE ist berechtigt, den Mietvertrag jederzeit vor Beginn des Aufenthalts des Mieters im Mietobjekt ohne Angabe und Vorliegen von Gründen zu kündigen. Der Mieter erhält in diesem Fall sämtliche bereits geleistete Zahlungen an AKTIV MÜHLE umgehend zurückerstattet. Ein Widerspruchsrecht des Mieters gegen die Kündigung besteht nicht, da das Mietobjekt nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassen wird. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Durchführung des Vertrages nach Kündigung noch auf sonstige Entschädigung oder Schadensersatz wegen der Kündigung. AKTIV MÜHLE ist ferner berechtigt, in Bezug auf gebuchte Extras einen Teilrücktritt zu erklären, so dass diese nicht erbracht werden müssen. Der Mieter erhält auch in diesem Fall seine bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet.

5.7 Ist das Mietobjekt von höherer Gewalt betroffen, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Sturmschäden, Sturmfluten, Tsunamis, Überschwemmungen, Trockenheit oder Naturereignisse, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, politische Unruhen, behördlichen Maßnahmen oder Zwangsmaßnahmen des Staates, Quarantäne, Streiks oder andere Ereignisse mit ähnlicher Auswirkung, die die Durchführung des Mietvertrages maßgeblich erschweren, behindern oder zeitweise zum Teil oder ganz unmöglich machen (§ 275 BGB), kann AKTIV MÜHLE vom Mietvertrag zurücktreten. Geschieht dies vor Aufenthaltsbeginn im Mietobjekt, so erhält der Mieter geleistete Zahlungen zurück; weitere Ansprüche hat der Mieter nicht. Ereignisse höherer Gewalt, die AKTIV MÜHLE die vereinbarten Leistungen während der Durchführung des Mietvertrages unzumutbar erschweren oder vorübergehend ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen AKTIV MÜHLE, die Erfüllung der Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Auch in diesem Fall kann AKTIV MÜHLE bei Unmöglichkeit der Mietleistungen vom Vertrag zurücktreten und der Anspruch des Mieters auf Leistung, Fortsetzung des Vertrages oder Entschädigung oder Schadensersatz ist ausgeschlossen.

6. Zweck der Vermietung, Personenzahl, Mietdauer (An- und Abreise), Verspätetes Erscheinen des Mieters

6.1 Das Mietobjekt darf nur zu Urlaubs- und Erholungszwecken genutzt und mit der in der Buchungsbestätigung festgelegten Anzahl von Personen belegt werden. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Im Fall einer Überbelegung ist AKTIV MÜHLE berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. AKTIV MÜHLE und der Vermieter können überzählige Personen aus dem Mietobjekt und vom Campingplatz verweisen. Verlassen die überzähligen Personen trotz der Verweisung das Mietobjekt nicht, so gibt dies AKTIV MÜHLE einen Grund für eine fristlose Kündigung nach Ziff. 9.

6.2 Buchungen von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen bis 26 Jahre, bei welchen mindestens zwei Personen nicht über dieselbe Anschrift verfügen, stehen unter dem Vorbehalt, dass bei einem Buchungsauftrag AKTIV MÜHLE einen Nachweis des familiären, partnerschaftlichen oder häuslichen Zusammenhangs verlangen darf, so dass der Vertrag auflösend bedingt unter dieser Voraussetzung abgeschlossen ist. Wird der Nachweis vom Mieter innerhalb einer von AKTIV MÜHLE zu setzenden Frist nicht erbracht, so erlischt der Vertrag. Etwaig erfolgte Zahlungen werden sodann zurückerstattet.

6.3 An- und Abreisezeit: Das Mietverhältnis wird nur für die in der Buchungsbestätigung festgesetzte Dauer abgeschlossen. Bei vorzeitiger Anreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Überlassung des Mietobjektes. Die An- und Abreisezeit ergibt sich aus dem Voucher an den Mieter. Bei Nichterscheinen des Mieters zum vereinbarten Zeitpunkt geht AKTIV MÜHLE von einem konkludenten Rücktritt des Mieters aus und der Mieter hat bei verspäteter Anreise kein Recht auf Überlassung des Mietobjektes. AKTIV MÜHLE ist berechtigt, gem. Ziff. 5.1 dem Mieter im Falle des Nichterscheinens die dort aufgeführte Stornierungsentschädigung von 100 % zu berechnen. Es erfolgt mithin keine Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teilbetrages. Sollte AKTIV MÜHLE dem Mieter das Mietobjekt trotz Verspätung dennoch überlassen, so erfolgt bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise ebenfalls keine Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teilbetrages. Der Stellplatz ist am Abreisetag zu der im Aufenthaltsdokument genannten Abreisezeit (im Zweifel bis spätestens 10 Uhr) in ordnungsgemäßem und Zustand und müllfrei zu übergeben. Der Mieter hat die Pflicht, den Müll gemäß den Trennungsvorschriften vor Ort an den gekennzeichneten Stellen zu entsorgen.

7. Behandlung der Mietobjekte durch den Mieter, Haustiere, Verhalten des Mieters

7.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt ordnungsgemäß entsprechend den Vorgaben von AKTIV MÜHLE zu nutzen.  Er ist für von ihm schuldhaft verursachte Schäden des Mietobjekts oder des Campingplatzes als Mieter gesetzlich haftbar. Er hat selbst seinen Haftpflichtversicherungsschutz zu überprüfen und weist eine solche Versicherung dem Vermieter auf Anfrage nach. Der Mieter sollte als Mieter bei Ankunft das Mietobjekt auf Schäden oder Mängel prüfen und diese unverzüglich bei AKTIV MÜHLE zur Anzeige bringen.

7.2 Eine Untervermietung des Mietobjektes durch den Mieter ist nicht gestattet.

7.3 Die Mitnahme von Haustieren (Hunde, Kleintiere) ist gestattet. Ihre Mitnahme auf den Campingplatz ist entgeltpflichtig. Ein Haustier, insbesondere ein Hund, muss angemeldet werden und darf nur mitgebracht werden, wenn der Mieter vorab eine ausdrückliche, entsprechende Anfrage gestellt hat und die Mitnahme ausdrücklich von AKTIV MÜHLE in der Buchungsbestätigung zugelassen wurde. Wird ein Haustier ohne vorherige Einwilligung und erfolgte, ausdrückliche Bestätigung von AKTIV MÜHLE in das Mietobjekt mitgebracht, so ist AKTIV MÜHLE berechtigt, den Mietvertrag gem. Ziff. 9 außerordentlich zu kündigen und der Mieter muss das gebuchte Mietobjekt unverzüglich ohne Erhalt einer Erstattung für die nicht genutzte Mietzeit verlassen. AKTIV MÜHLE behält sich stets vor, ein Haustier im Einzelfall aus dem Mietobjekt zu verweisen und nicht mehr zuzulassen, abhängig von der konkreten Beschaffenheit des Tieres.

7.4 Der Mieter hat Anweisungen von AKTIV MÜHLE in Bezug auf das Mietobjekt Folge zu leisten. Dies beinhaltet in jedem Fall, dass er keine Lärm- oder sonstige Belästigung oder Probleme verursacht. Die Nichteinhaltung der Anweisungen berechtigt AKTIV MÜHLE zu einer sofortigen Kündigung nach Ziff. 9.

7.5 Vorbehaltlich konkreter Vereinbarung, ist das Aufstellen von (zusätzlichen) Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen auf dem Grundstück des gemieteten Mietobjekts nicht gestattet. AKTIV MÜHLE hat das Recht, deren unverzügliche Entfernung zu verlangen. Bei Nichteinhaltung dieser Pflicht ist AKTIV MÜHLE berechtigt, den Vertrag nach Ziff. 9 mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

7.6 Der Mieter ist stets verpflichtet, die aktuelle Hausordnung des Campingplatzes sowie die darin festgehaltenen Nachtruhezeiten einzuhalten. Die Hausordnung wird von AKTIV MÜHLE vor Ort ausgehängt und ist auf der Internetseite einzusehen.

8. Anzeigepflichten des Mieters bei Mängeln des Mietobjekts

8.1 Der Mieter hat bei Ankunft auf dem Campingplatz in Bezug auf das Mietobjekt vorhandene oder während der Belegungszeit auftretende Mängel unverzüglich AKTIV MÜHLE gegenüber anzuzeigen und AKTIV MÜHLE um Abhilfe zu ersuchen. AKTIV MÜHLE kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

8.2 Der Mieter hat eine Mitwirkungspflicht dahingehend, dass AKTIV MÜHLE durch ihre Erfüllungsgehilfen vor Ort Abhilfe schaffen kann und ihnen ggf. Zutritt auf / zum Mietobjekt zu gewähren. Er darf die Abhilfeleistung nicht verhindern, insbesondere hat er daran mitzuwirken, dass durch die Abhilfeleistung ein etwaiger Schaden vermieden oder zumindest geringgehalten werden kann.

8.3 Unterlässt der Mieter die gebotene Anzeige eines Mangels vor Ort und an AKTIV MÜHLE und konnte AKTIV MÜHLE infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen, ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte auf Minderung oder Schadensersatz geltend zu machen. Nachträglich entstandene, nicht sowohl vor Ort und an AKTIV MÜHLE gemeldete Mängel können dann für eine Erstattung nicht berücksichtigt werden.

9. Kündigung durch AKTIV MÜHLE wegen Verhaltens des Mieters

AKTIV MÜHLE kann die Nutzung des Mietobjekts bei Überbelegung außerordentlich kündigen oder die überzähligen Personen ausweisen. Sie kann den Vertrag nach Belegungsbeginn auch kündigen, wenn ein Mieter die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn ein Mieter oder mitreisender Mieter sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, etwa eine Überbelegung des Mietobjekts fortgesetzt wird oder ohne vorherige Einwilligung von AKTIV MÜHLE ein Haustier mitgenommen wird, insbesondere ein Hund, oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnung verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt durch den Mieter erheblich beschädigt wird. Bei Gefahr im Verzug ist AKTIV MÜHLE berechtigt, Erfüllungsgehilfen vor Ort zu beauftragen, das Mietobjekt zu betreten und erste Gefahr abwehrende Maßnahme zu ergreifen.

10. Haftung des Veranstalters, Beschränkung der Haftung

 AKTIV MÜHLE haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AKTIV MÜHLE nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen AKTIV MÜHLE ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AKTIV MÜHLE. Sämtliche genannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

11. Mitwirkungspflicht des Mieters, Haftpflichtversicherung des Mieters

11.1 Der Mieter ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

11.2 Der Mieter haftet für Schäden des Mietobjekts, wenn er oder die mit ihm im Mietobjekt untergebrachten Personen einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben (§ 823 BGB). Es wird dem Mieter empfohlen, seine Haftpflichtversicherung darauf zu überprüfen, ob diese auch für den Aufenthalt auf einem Campingplatz gültig ist. Der Abschluss einer solchen, auch im Ausland gültigen Haftpflichtversicherung, wird dem Mieter ausdrücklich empfohlen.

12.Datenschutz, Widerspruchsrechte

12.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert AKTIV MÜHLE den Mieter in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. AKTIV MÜHLE hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage des Mieters, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Mietvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Mieter hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Mieters auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Mieter das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann über die E-Mail-Adresse info@aktivmuehle.de von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder AKTIV MÜHLE unter der Geschäftsadresse kontaktieren.

12.2 Mit einer Nachricht an AKTIV MÜHLE über info@aktivmuehle.de kann der Mieter auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

  1. Schlussbestimmungen

Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen der Vermieterin und dem Mieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Soweit der Mieter Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der AKTIV MÜHLE vereinbart.