Allgemeine Geschäftsbedingungen der AKTIV MÜHLE für geführte Aktivitäten
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die von AKTIV MÜHLE GmbH & Co. KG („AKTIV MÜHLE“) angebotenen geführten Aktivitäten, wie etwa den Floßbau oder das Geocaching, die AKTIV MÜHLE gegenüber der teilnehmenden Person („TP“) an Verbraucher (m/w/d) oder an gewerbliche Kunden als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB für deren Mitarbeiter erbringt. Insoweit wird zwischen AKTIV MÜHLE und der TP ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Anderslautenden oder abweichenden AGB einer TP als Unternehmer wird widersprochen und sie erlangen keine Gültigkeit, selbst wenn AKTIV MÜHLE widerspruchslos und ohne Vorbehalt Leistungen an die TP erbringt, es sei denn, AKTIV MÜHLE hat solche AGB zuvor in Schrift- oder Textform anerkannt.
2. Leistungen und Vertragsabschluss
2.1 AKTIV MÜHLE bietet der TP die auf ihrer Internetseite und sonstigen Medien unter ihrem Namen angebotenen geführten Aktivitäten, etwa den Floßbau oder das Geocaching als Leistungen an. Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot. Bei individuellen Angeboten ergibt sich der Leistungsumfang aus diesem in Verbindung mit der Auftragsbestätigung. Dienstleistungen, die als Online-Leistungen ausgeschrieben werden, müssen nur als solche erbracht werden. Ein Anspruch auf Erhalt einer persönlichen, nicht digitalen Leistung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
2.2 Die Ausschreibung der Angebote erfolgt für alle Leistungen unter einer Preisangabe für die jeweilige geführte Aktivität und bezieht sich nur auf diese. Bei allen Angeboten hat die TP keinen Anspruch auf die Erzielung eines bestimmten, von ihr gewünschten oder definierten sportlichen, beruflichen oder sonstigen Erfolgs im Zusammenhang mit der von AKTIV MÜHLE geführten Aktivität, auch nicht in Bezug auf die Fort- und Ausbildung der Teilnehmer.
2.3 AKTIV MÜHLE ist berechtigt, die geführten Aktivitäten persönlich oder durch eine von ihr gewählte, gleichermaßen qualifizierte Ersatzperson als Erfüllungsgehilfen zu erbringen. Kann sie oder der Erfüllungsgehilfe einen vereinbarten Termin nicht selbst durchführen, etwa aus gesundheitlichen Gründen, so kann sie ihn durch eine Ersatzperson durchführen lassen oder einen Ersatztermin anbieten.
2.4 Die Anmeldung zu den Leistungen von AKTIV MÜHLE ist telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bzw. per Kontaktformular auf der Internetseite von AKTIV MÜHLE möglich. Mit der Anmeldung gibt die TP das Angebot auf Abschluss eines Vertrages unter Angabe ihrer postalischen Adresse und E-Mail-Adresse verbindlich ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch AKTIV MÜHLE zustande, über die sie die TP auf einem dauerhaften Datenträger mit der Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail) informiert. Ist die Anmeldung nicht möglich, etwa, weil ein Angebot aus dem Programm genommen ist oder bei einem Kursangebot die Mindestteilnehmerzahl eines Kurses noch nicht oder die Maximalteilnehmerzahl eines Kurses bereits erreicht ist, nimmt AKTIV MÜHLE die Anmeldung nicht an und es kommt kein Vertrag zustande. Auch hierüber wird die TP informiert. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht.
2.5 Bei der Anmeldung von mehreren TeilnehmerInnen durch eine TP erfolgt diese auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten TeilnehmerInnen, für deren Vertragsverpflichtung die TP, die sie anmeldet, wie für ihre eigenen Verpflichtungen haftet, sofern die TP diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
3. Kein Widerrufsrecht
Gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen aus dem Angebot von AKTIV MÜHLE kein Widerrufsrecht für Verbraucher, d. h. der Vertrag kann von der TP nicht widerrufen werden. Bei der bestätigten Anmeldung zu Kursen oder geführten Aktivitäten mit mehreren festen Terminen sind sowohl der Rücktritt vor Leistungsbeginn als auch die ordentliche Kündigung nach Absolvierung eines Termins ausgeschlossen. Ein Platz in einem Kurs ist nicht umtauschbar, eine Rückerstattung wird auch bei Nichtinanspruchnahme eines Termins oder des gesamten Kurses von AKTIV MÜHLE nicht gewährt. Die TP kann indes bei einem Kurs eine gleichwertige TP stellen.
4. Zahlung
4.1 Die Vergütung ist sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung fällig und auf das in der Bestätigung / Rechnung genannte Konto von AKTIV MÜHLE zu zahlen. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb dieser Frist vor Leistungsbeginn ist der gesamte Betrag sofort fällig und bis einen Tag vor Leistungsbeginn zu zahlen.
4.2 Wird die fällige Vergütung von AKTIV MÜHLE trotz Mahnung per E-Mail und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist AKTIV MÜHLE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die TP mit Rücktrittskosten und ggf. Schadensersatz zu belasten.
5. Rücktritt der teilnehmenden Person, Entschädigungspauschalen
5.1 Die TP kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Nach vorheriger Zustimmung kann in Absprache mit AKTIV MÜHLE auch ein Ersatztermin vereinbart werden.
5.2 Tritt die TP vom Vertrag zurück, so steht AKTIV MÜHLE ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung zu. Dazu hat AKTIV MÜHLE die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der vereinbarten Leistung in Prozent der vereinbarten Vergütung wie folgt bestimmen:
Bis 30. Tag vor Beginn der Aktivität 20 %
vom 29. bis 22. Tag vor Beginn der Aktivität 30 %
vom 21. bis 15. Tag vor Beginn der Aktivitä 40 %
vom 14. bis 7. Tag vor Beginn der Aktivität 75 %
ab 6. Tag vor Beginn der Aktivität / bei Nichterscheinen 100 %.
Der Rücktritt sollte möglichst in Schrift- oder Textform (elektronisch) erfolgen. Bei Eingang nach Büroschluss oder an Wochenenden gilt der erste folgende Arbeitstag als maßgebend für den Eingang des Rücktritts und die Berechnung der Rücktrittsentschädigung. Es steht der TP stets frei, nachzuweisen, dass AKTIV MÜHLE ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweils genannten Pauschalen entstanden ist.
5.3 AKTIV MÜHLE behält sich vor, anstelle der Pauschalen nach Ziff. 5.2 eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, wenn AKTIV MÜHLE nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und AKTIV MÜHLE die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistung konkret beziffert und belegt. Eine anderweitige Verwendung kann darin bestehen, dass der Platz im Kurs oder Angebot an eine andere Person vergeben wurde.
6. Rücktritt von AKTIV MÜHLE
AKTIV MÜHLE behält sich ausdrücklich vor, gebuchte Termine einer geführten Aktivität bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Durchführung, auch kurzfristig, abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Einen Grund für die Absage muss AKTIV MÜHLE nicht nennen. In diesem Fall erhält die TP schon gezahlte Teilnahmekosten sofort zurückerstattet und nennt hierzu AKTIV MÜHLE eine aktuelle Kontoverbindung per E-Mail. Weitere Ansprüche hat die TP nicht.
7. Kündigung des Vertrages
Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht für die TP weder nach Vertragsabschluss noch während der Leistungszeit des Vertrages, siehe aber Ziff. 5.1. Eine laufende Aktivität mit mehreren Terminen kann nicht gekündigt werden. Das außerordentliche Kündigungsrecht ist AKTIV MÜHLE und der TP unbenommen. AKTIV MÜHLE kann den Vertrag außerordentlich kündigen, etwa bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der TP oder bei Zahlungsunfähigkeit der TP, wenn dieser Umstand die Durchführung der geführten Aktivität erheblich beeinträchtigt. Es wird empfohlen, eine Kündigung in Schrift- oder Textform (z. B. per E-Mail) vorzunehmen.
8. Verhaltens- und Mitwirkungspflichten der teilnehmenden Person
8.1 AKTIV MÜHLE ist gegenüber der TP während der geführten Aktivität weisungsbefugt. Die TP ist verpflichtet, eine Schwimmweste während einer Aktivität auf dem Wasser zu tragen.
8.2 Bei Kursen ist der Zutritt zum laufenden Kurs für die TP nur bis zum Kursbeginn möglich. Einen Anspruch auf späteren Zugang zu oder einer Teilnahme an einer bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.
8.3 Die TP ist verpflichtet, selbst zu überprüfen, ob ihre gesundheitliche Konstitution die Teilnahme am Leistungsangebot zulässt, und wird im Zweifel auch einen Arzt für diese Überprüfung aufsuchen.
8.4 Die Teilnahme an den geführten Aktivitäten setzt eine normale durchschnittliche psychische und physische Belastbarkeit der TP ohne körperliche Einschränkungen oder verminderte Mobilität voraus.
8.5 AKTIV MÜHLE kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die TP ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung von AKTIV MÜHLE nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihr unzumutbar ist, oder die TP sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dabei behält AKTIV MÜHLE den Anspruch auf ihre Vergütung abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen, sofern diese entstanden sind.
8.6 Die TP verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigem Betäubungsmittel zu stehen, die die Reaktionsfähigkeiten oder das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auch bei Verstößen hiergegen behält sich AKTIV MÜHLE vor, die TP entsprechend Ziff. 8.5 von der geführten Aktivität auszuschließen.
8.7 Der Anspruch der TP auf Teilnahme an von AKTIV MÜHLE zu erbringenden Dienstleistungen oder die geführte Aktivität ist ausgeschlossen, soweit die Leistung für AKTIV MÜHLE i. S. d. des § 275 BGB unmöglich ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn die TP oder ein von ihr angemeldete TP wegen erkennbarer Krankheit, gesundheitlicher Probleme, Gebrechen, Sucht, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, oder aus einem anderen Grund aus Sicht von AKTIV MÜHLE teilnahmeunfähig ist und die Leistung daher von AKTIV MÜHLE nicht erbracht werden kann.
8.8 Die TP verpflichtet sich, das ihr bei der geführten Aktivität überlassene Zubehör (z.B. Baumaterial für Floßbau, Navigationsgeräte) sorgfältig, schonend, pfleglich und gewissenhaft zu nutzen und zu behandeln. Von der TP verursachte Mängel oder Schäden am Zubehör oder an der ihr überlassenen Ausrüstung hat die TP unverzüglich anzuzeigen und sämtliche damit verbundene Kosten der Reparatur oder des Ersatzes selbst zu tragen. Die TP haftet für alle Schäden des Zubehörs, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Bei der Rückgabe von stark verschmutzter Ausrüstung ist AKTIV MÜHLE berechtigt, eine Reinigungspauschale von € 20,00 pro Zubehör zu berechnen. Der TP bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist. Abhandengekommene Ausrüstung oder Zubehör, auch Materialien zum Floßbau, muss zum aktuellen Neupreis ersetzt werden.
8.9 Die Nutzung des für die geführte Aktivität überlassenen Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr der TP und der fahrenden Personen.
8.10 Die TP ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Sinne der gesetzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
8.11 Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Zerstörung oder Beschädigung des überlassenen Zubehörs hat die TP den Schaden zu ersetzen. Die TP hat im Schadensfall ein einen etwa mit ihrer Versicherung vereinbarten Selbstbehalt zu tragen und AKTIV MÜHLE von etwaig hierauf geleisteten Zahlungen freizustellen. Entsteht während der geführten Aktivität ein Schaden am Zubehör, so wird vermutet, dass die TP den Schaden zu vertreten hat, es sei denn, sie weist nach, dass der Schaden ohne ihr Verschulden entstanden ist.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt die TP einzelne Leistungen oder Kurstage, die AKTIV MÜHLE ihr ordnungsgemäß an den ausgeschriebenen Terminen angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihr selbst zu vertreten sind (z. B. wegen Verhinderung, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Kurspreises.
10. Gewährleistung
AKTIV MÜHLE bemüht sich, die ihr übertragenen Leistungen gewissenhaft und zur Zufriedenheit des Teilnehmers zu erbringen. Geben Leistungen Anlass zu berechtigter Beanstandung, so hat AKTIV MÜHLE das Recht zur Nachbesserung oder Nacherfüllung. Schlägt die Nachbesserung oder Nacherfüllung trotz zweimaligen Versuches fehl, so hat die TP die gesetzlichen Rechte. Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Leistungen bestehen keine Mängelansprüche.
11. Haftung, Haftungsbeschränkung
11.1 AKTIV MÜHLE haftet im Rahmen der Verschuldenshaftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen AKTIV MÜHLE ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AKTIV MÜHLE. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.2 Versicherungsschutz durch eine Privathaftpflichtversicherung ist Pflicht für die an einem Kurs teilnehmende TP. Die Privathaftpflichtversicherung muss Schäden, die die TP schuldhaft verursacht, umfassen.
11.3 Für die persönliche oder mitgebrachte Ausrüstung der TP übernimmt AKTIV MÜHLE keine Haftung.
12. Datenschutz, Widerspruchsrechte
12.1 Über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert AKTIV MÜHLE die TP in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. AKTIV MÜHLE hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage der TP, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Dienstleistungsvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung der TP nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Die TP hat jederzeit die Möglichkeit, ihre gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten der TP auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat die TP das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Die TP kann über die E-Mail-Adresse info@aktivmuehle.de von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder AKTIV MÜHLE unter der Geschäftsadresse kontaktieren.
12.2 Mit einer Nachricht an AKTIV MÜHLE über info@aktivmuehle.de kann die TP auch der Nutzung oder Verarbeitung ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
13. Schlussbestimmungen, Hinweise
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel zwischen den Parteien nicht berührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit die TP Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der AKTIV MÜHLE vereinbart.
13.2 Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt bis 20.07.2025 eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: AKTIV MÜHLE nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen.