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Allgemeine Geschätsbedingungen der AKTIV MÜHLE für Klassenfahrt-Aufenthalte

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die von AKTIV MÜHLE GmbH & Co KG. („AKTIV MÜHLE“) organisierten Angebote für Klassenfahrt-Aufenthalte für Schulen als öffentlich-rechtliche Körperschaften oder für Schulen in freier oder privatrechtlicher Trägerschaft angebotenen Klassenfahrten. Dabei werden Zimmer oder die Zeltplatznutzung zur Beherbergung und/oder Veranstaltungsräume mietweise überlassen. Die AGB gelten nicht für private Gruppen oder Privat- und Einzelreisende, sondern richten sich nur an Organisationen als juristische Personen i. S. d. § 14 BGB.

1.2 AKTIV MÜHLE erstellt das Angebot für die Schule als juristische Person und schließt den Vertrag ausschließlich mit der Schule. Diese bleibt auch auf dem Klassenfahrt-Aufenthalt verantwortlich für sämtliche pädagogische Aufgaben und organisiert die Anreise einer Klasse stets selbst. AKTIV MÜHLE bietet der Schule im Wesentlichen die Beherbergung und Anmietung der Unterkunft für den Aufenthalt (z. B. Camp) als Einzelleistung an. Daneben kommen untergeordnete Leistungen, wie etwa der Verleih von Kanus oder eine geführte Tages-Kanutour in Betracht. Als Vermieterin unterfällt AKTIV MÜHLE nicht dem Pauschalreiserecht, da durch die Beherbergung nur eine touristische Einzelleistung erbracht wird.

2. Abschluss des Vertrages

2.1 Die Angebote für Klassen kann die Schule der Internetseite der AKTIV MÜHLE entnehmen oder sie erhält von AKTIV MÜHLE ein individuelles Angebot auf mündliche oder elektronische Anfrage. Auch das individuelle Angebot wird elektronisch an die Schule versandt. Auf Basis der Ausschreibung des Leistungsangebots auf der Internetseite oder des individuellen Angebots gibt die Schule das Angebot auf Abschluss des Vertrages unter Nennung der Anzahl der Schüler und Schülerinnen verbindlich ab. Es wird die elektronische Form (E-Mail) empfohlen.

2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch AKTIV MÜHLE zustande, über die AKTIV MÜHLE die Schule mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, informiert. Die Schule hat keinen Anspruch auf Erhalt eines Vertrages in Schriftform. Ferner ist AKTIV MÜHLE frei in der Annahme des Buchungsauftrages. AKTIV MÜHLE ist berechtigt, für die Klassenfahrt eine Bestätigung des Schulbüros unter Verwendung des Schulstempels anzufordern. Bei Nichtvorlage der Bestätigung des Schulbüros innerhalb einer von AKTIV MÜHLE gesetzten Frist, ist AKTIV MÜHLE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche wegen eines solchen Rücktritts ergeben sich für die Schule nicht.

2.3 AKTIV MÜHLE weist darauf hin, dass gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht besteht. Dies bedeutet, der Vertrag mit AKTIV MÜHLE kann nicht kostenfrei widerrufen werden, sondern es gelten lediglich die hier eingeräumten vertraglichen oder gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.

3. Leistungen

3.1 Die Leistungsverpflichtung von AKTIV MÜHLE ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem dort in Bezug genommenen Internetangebot zum Zeitpunkt der Bestätigung oder dem konkreten Angebot an die Schule. Prospekte von Unterkünften, Dienstleistern oder sonstigen Dritten, die nicht von AKTIV MÜHLE herausgegeben wurden, sind für AKTIV MÜHLE nicht verbindlich.

3.2 Das Leistungsangebot von AKTIV MÜHLE umfasst nur die beschriebenen Leistungen, nicht jedoch Leistungen, die als Fremdleistungen nicht Vertragsbestandteil sind. Dies gilt etwa für nicht eigens gebuchte Angebote, die nicht von AKTIV MÜHLE betrieben oder angeboten werden. Daher kann es sein, dass nicht alle auf der Internetseite als Fremdangebote gezeigten Attraktionen und Einrichtungen, wie Kletterparks oder andere Freizeiteinrichtungen, stets zur Verfügung stehen. Zu einer Einschränkung des Betriebes von solchen Angeboten Dritter kann es auch aufgrund von behördlichen Maßnahmen, wetterbedingten Einflüssen wie Trockenheit, behördlich bedingten Schließungen, Anordnungen oder Einschränkungen in Bezug auf die Verfügbarkeit kommen.

4. Bezahlung

4.1 Nach Erhalt der elektronisch versandten Buchungsbestätigung hat die Schule eine Anzahlung von 25 % des Gesamtpreises innerhalb von 10 Tagen nach Datum der elektronisch versandten Buchungsbestätigung auf das Konto der AKTIV MÜHLE zu leisten. Die Restzahlung von 75 % des Gesamtpreises ist drei Wochen vor Beginn des Klassenfahrt-Aufenthaltes fällig und zu zahlen.

4.2 Werden fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist AKTIV MÜHLE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und die Schule mit Rücktrittskosten, deren Höhe sich nach Ziff. 8.2 oder 8.3 richtet, zu belasten und Schadensersatz zu verlangen.

5. Leistungsänderungen, Preisänderungen

5.1 AKTIV MÜHLE behält sich vor, nach Vertragsschluss die vereinbarte Leistung einseitig zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn diese Vereinbarung der Änderung oder die Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen der AKTIV MÜHLE für den anderen Vertragsteil zumutbar ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde. Dies gilt insbesondere für Leistungsanpassungen wegen wetterbedingter Einflüsse oder wegen behördlich bedingter Anordnungen oder Einschränkungen oder für zwingend nötige Routenänderungen bei Wanderungen, Ausflügen oder Paddeltouren im Ermessen der Tourenleitung sowie für Anpassung im Bereich der Gastronomie.

5.2 AKTIV MÜHLE behält sich vor, den Preis von gebuchten Leistungen nachträglich einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung sich aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung von Kosten, auch durch Leistungsträger, Preisbestandteilen, Nebenkosten, Steuern oder sonstigen Abgaben oder aufgrund von Inflation ergibt. Der Preis wird sodann in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der genannten Faktoren pro Person auf den Preis auswirkt. Die Schule erhält hierüber eine angepasste Buchungsbestätigung. Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des bisher genannten Gesamtpreises, so ist die Schule berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der geänderten Buchungsbestätigung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen werden sodann zurückerstattet. § 309 Nr. 1 BGB gilt nicht, da diese AGB nur gegenüber einer juristischen Person zur Anwendung kommen.

6. Rücktritt und Kündigung von AKTIV MÜHLE

6.1 AKTIV MÜHLE ist berechtigt, bis 30 Tage vor Programmbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn ersichtlich ist, dass die Leistungen wegen Personalknappheit, Erkrankung von Personal oder sonstigem Personalengpass nicht ordnungsgemäß erbracht werden können.

6.2 AKTIV MÜHLE kann ferner vor Programmbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn AKTIV MÜHLE durch höhere Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen, starker Sturm, Überschwemmungen, Epidemien, Pandemien, Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten, behördliche Maßnahmen oder Zwangsmaßnahmen des Staates, Quarantäne, Streik, oder andere Ereignisse mit ähnlicher Auswirkung, die die Durchführung des Aufenthaltes der Schule maßgeblich erschweren, an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. Zahlungen auf den Gesamtpreis werden in diesem Fall zurückerstattet.

6.3 Anstatt nach Ziff. 6.2 vom Vertrag zurückzutreten, kann AKTIV MÜHLE bei Eintritt höherer Gewalt bzw. bei Ausfall der Unterkunft oder einer anderen Leistung eine Umbuchung auf eine andere Unterkunft oder eine Ersatzleistung anbieten. Bei Annahme dieses geänderten Angebots erhält die Schule eine geänderte Buchungsbestätigung. Die durch die Buchung einer anderen Unterkunft oder anderer Leistungen bedingte Mehrkosten trägt die Schule selbst.

6.4 Wird die für die Schule zu erbringende Leistung während der Durchführung von höherer Gewalt i. S. d. Ziff. 6.2 betroffen, setzt AKTIV MÜHLE die Schule umgehend von den Ereignissen höherer Gewalt in Kenntnis und hält sie, solange das Ereignis der höheren Gewalt andauert, uneingeschränkt über das Fortbestehen und die erheblichen Änderungen der Umstände auf dem Laufenden. Ereignisse höherer Gewalt, die AKTIV MÜHLE die vereinbarten Leistungen unzumutbar erschweren oder vorübergehend ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen AKTIV MÜHLE, die Erfüllung der Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die vertraglichen Verpflichtungen bestehen, soweit trotz der höheren Gewalt durchführbar sind, weiter. Wird durch Hindernisse der höheren Gewalt die Leistung dauerhaft unmöglich, so wird AKTIV MÜHLE insoweit von den Vertragsverpflichtungen frei. Durch die höhere Gewalt verursachte Mehrkosten tragen die Parteien hälftig. Für bereits erbrachte Leistungen erfolgt keine Rückerstattung, für noch zu erbringende Leistungen nur dann, wenn AKTIV MÜHLE ersparte Aufwendungen hatte und / oder Rückerstattungen von Leistungsträgern erhalten hat.

6.5 AKTIV MÜHLE ist berechtigt, im Falle der höheren Gewalt i. S. d. Ziff. 6.2 den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Schule trägt sodann Sorge für den vorzeitigen Rücktransport ihrer Teilnehmer, da die Beförderung nicht Teil der Leistungen von AKTIV MÜHLE bei der Klassenfahrt ist. Auch in diesem Fall erfolgt für bereits erbrachte Leistungen keine Rückerstattung und für noch zu erbringende Leistungen nur in dem Fall, dass AKTIV MÜHLE ersparte Aufwendungen hatte und / oder Rückerstattungen von Leistungsträgern erhalten hat.

7. Kündigung durch AKTIV MÜHLE bei Störungen

AKTIV MÜHLE kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die an der Klassenfahrt teilnehmenden Teilnehmer (Schüler / Schülerinnen, Lehrpersonal) der Schule trotz einer entsprechenden Abmahnung von AKTIV MÜHLE nachhaltig stören oder wenn sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihnen unzumutbar ist, oder sie sich sonst stark vertragswidrig verhalten. Dies ist etwa der Fall, wenn alle oder einzelne Teilnehmer der Klassenfahrt die Maßnahmen, die zur Sicherung der Teilnehmer durch die Projektleitung vor Ort getroffen werden, nicht befolgen, oder, wenn zwischen der Schule bzw. der teilnehmenden Lehrkraft und der Vertretung von AKTIV MÜHLE vor Ort Uneinigkeit hinsichtlich von Weisungen an die Teilnehmenden, Sicherheitsanordnungen oder Maßnahmen zur Unfallverhütung oder bei sonstigen Missgeschicken von Teilnehmern besteht. Dabei behält AKTIV MÜHLE den Anspruch auf den Preis der Klassenfahrt. Etwaige, durch die Störung ausgelöste Mehrkosten gehen zu Lasten der Schule.

8. Rücktritt der Schule vor Programmbeginn

8.1 AKTIV MÜHLE gewährt der Schule freiwillig und unabhängig von gesetzlichen Gewährleistungsrechten ein vertragliches Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss. Die Schule kann jederzeit vor Programmbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AKTIV MÜHLE.

8.2 Tritt die Schule vom Vertrag zurück, so kann AKTIV MÜHLE von der Schule eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Programmbeginn. Pauschaliert kann AKTIV MÜHLE eine Entschädigungspauschale in Prozent des Gesamtpreises je nach Rücktrittszeitpunkt der Schule wie folgt verlangen:

Bis 30. Tag vor Programmbeginn 20 %
vom 29. bis 22. Tag vor Programmbeginn 30 %
vom 21. bis 15. Tag vor Programmbeginn 40 %
vom 14. bis 7. Tag vor Programmbeginn 75 %
Ab 6. Tag vor Programmbeginn 100 %

8.3 AKTIV MÜHLE behält sich vor, bei einem Rücktritt der Schule statt der genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu verlangen und wird diese auf Wunsch der Schule unter Berücksichtigung einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret beziffern und belegen.

8.4 Zur Abdeckung von Aufenthaltsrücktritts- oder abbruchskosten, empfiehlt AKTIV MÜHLE der Schule bzw. den Teilnehmern der Schule den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod für die einzelnen Teilnehmer. Im Programmpreis ist eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht enthalten.

9. Obliegenheiten der Schule

9.1 Die Schule hat auftretende Mängel stets unverzüglich dem örtlichen Vertreter von AKTIV MÜHLE oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. AKTIV MÜHLE kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Wertes der betroffenen Leistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. AKTIV MÜHLE kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

9.2 Soweit AKTIV MÜHLE infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige der Schule nicht Abhilfe schaffen konnte, ist die Schule nicht berechtigt, Gewährleistungsrechte geltend zu machen.

9.3 Ist die Leistungserbringung für AKTIV MÜHLE aufgrund eines allein in der Person eines der Teilnehmer der Schule liegenden Grundes (z. B. Erkrankung) i. S. d. § 275 BGB unmöglich, so kann AKTIV MÜHLE die Leistungserbringung verweigern und den einzelnen Teilnehmer ggf. von der Reise ausschließen. Wird eine teilnehmende Person, insbesondere ein/e Minderjährige/r, aus diesem Grund ausgeschlossen, so haben die Schule und die Erziehungsberechtigten Sorge zu tragen, dass der Minderjährige unverzüglich am Aufenthaltsort der Klassenfahrt abgeholt wird. Auch in diesem Fall behält AKTIV MÜHLE den Preis, muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erlangt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 326 Abs. 2 BGB).

9.4 Die Schule ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

9.5 Die Schule ist für das rechtzeitige Erscheinen der Gruppe am Abreiseort selbst verantwortlich. Baden und Sonderveranstaltungen (Klettern, Kanufahren / Wassersport, Wandern und alle ähnlichen Aktivitäten mit sportlichem Charakter) erfolgen auf eigene Gefahr.

9.6 Die Schule haftet für einen durch sie oder ihre Teilnehmer während des Programms schuldhaft verursachten Schaden (§ 823 BGB). Eine Haftpflichtversicherung zur Deckung solcher Schäden ist in jedem Fall empfehlenswert. Teilnehmer der Schule, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Schule eingeschlossen).

10. Haftung, Haftungsbeschränkung

AKTIV MÜHLE haftet für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AKTIV MÜHLE nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen AKTIV MÜHLE ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AKTIV MÜHLE. Die Haftung der AKTIV MÜHLE wird bei von ihr oder durch ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schadensfällen ferner pro Schadensereignis auf € 10.000,00 für Sach- und Vermögensschäden beschränkt. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. AKTIV MÜHLE haftet nicht für die Leistungen von Fremd- und Drittleistern, die als solche in der Internetbeschreibung deutlich aufgeführt sind.

11. Datenschutz, Widerspruchsrechte

11.1 Über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten informiert AKTIV MÜHLE die Schule in der Datenschutzerklärung auf der Website und in den datenschutzrechtlichen Hinweisen. AKTIV MÜHLE hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung der Schule nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Die Schule hat jederzeit die Möglichkeit, ihre gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogenen Daten auf der Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat die Schule oder eine teilnehmende Person das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer einer besonderen Situation ergeben. Sie / er kann unter der Adresse info@aktivmuehle.de mit einer E-Mail von ihrem / seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder AKTIV MÜHLE unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

11.2 Mit einer Nachricht an info@aktivmuehle.de kann die Schule auch der Nutzung oder Verarbeitung der Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Auf den Vertrag zwischen AKTIV MÜHLE und der Schule ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Da die Schule eine juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes ist, wird als Gerichtsstand Nürnberg vereinbart.

12.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Vermieterin: AKTIV MÜHLE GmbH & Co KG, Brunner Hauptstr. 26, 90475 Nürnberg, E-Mail: info@aktivmuehle.de, Tel.: +49 911 89462555, Fax: +49 911 890779, Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Katrin Streicher, USt-IdNr. DE310263772, Homepage: www.aktivmuehle.de, Handelsregister AG Nürnberg, HRA 20216.