Allgemeine Geschäftsbedingungen der AKTIV MÜHLE für Firmen-Events
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für alle Angebote von AKTIV MÜHLE GmbH & Co KG („AKTIV MÜHLE“) für die mietweise Überlassung von Zimmern oder Zeltplatzflächen zur Beherbergung, und/oder von Veranstaltungsräumen („Mietobjekt“) an ein Unternehmen, den „Kunden“, für den geschäftlichen Aufenthalt von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zur Durchführung eines Firmen-Events. Die AGB gelten nicht für private Gruppen oder Privatreisende, sondern ausschließlich gegenüber einem Unternehmen als natürliche oder juristische Person oder als rechtsfähige Personengesellschaft, das bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Als Vermieterin unterfällt AKTIV MÜHLE nicht dem Pauschalreisrecht, das auf die von AKTIV MÜHLE angebotenen Firmen-Event-Aufenthalte keine Anwendung findet.
1.2 AKTIV MÜHLE erstellt das Angebot für den Kunden als juristische Person und schließt den Vertrag ausschließlich mit diesem und nicht mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Kunden. Der Kunde bleibt für sämtliche Inhalte, Bildungs- oder Fortbildungsaufenthalte seines Firmen-Events selbst verantwortlich und organisiert die Anreise seiner Mitarbeiter stets selbst. AKTIV MÜHLE bietet dem Kunden im Wesentlichen die Unterkunft für den Aufenthalt als Einzelleistung exklusive der Anreise an. Daneben kommen untergeordnete Leistungen, wie etwa der Verleih von Kanus oder eine geführte Tages-Kanutour in Betracht.
2. Abschluss des Vertrages
2.1 Die Angebote für Firmen-Event-Aufenthalte kann der Kunde der Internetseite der AKTIV MÜHLE entnehmen oder der Kunde erhält von AKTIV MÜHLE ein individuelles Angebot auf mündliche oder elektronische Anfrage. Auch ein individuelles Angebot wird von der AKTIV MÜHLE elektronisch an den Kunden versandt. Auf Basis der Ausschreibung des Leistungsangebots auf der Internetseite oder des individuellen Angebots gibt der Kunde das Angebot auf Abschluss des Mietvertrages unter Nennung der Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verbindlich ab. Es wird die elektronische Form (E-Mail) empfohlen.
2.2 Der Mietvertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrages durch AKTIV MÜHLE zustande, der keiner besonderen Form bedarf. Der Kunde wird in der Regel durch die elektronische Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger in Textform (z. B. E-Mail) über den Mietvertragsschluss informiert. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erhalt eines Mietvertrages in Schriftform. Ferner ist AKTIV MÜHLE frei in der Annahme des Buchungsauftrages.
3. Leistungen
3.1 Die Leistungsverpflichtung von AKTIV MÜHLE ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem dort in Bezug genommenen Internetangebot zum Zeitpunkt der Bestätigung oder dem konkreten Angebot an den Kunden. Prospekte von Unterkünften, Dienstleistern oder sonstigen Dritten, die nicht von AKTIV MÜHLE herausgegeben wurden, sind für AKTIV MÜHLE nicht verbindlich.
3.2 Das Leistungsangebot von AKTIV MÜHLE umfasst nur die beschriebenen Leistungen, nicht jedoch Leistungen, die als Fremdleistungen nicht Vertragsbestandteil sind. Dies gilt etwa für nicht eigens gebuchte Angebote, die nicht von AKTIV MÜHLE betrieben oder angeboten werden. Daher kann es sein, dass nicht alle auf der Internetseite als Fremdangebote gezeigten Attraktionen und Einrichtungen, wie Kletterparks oder andere Freizeiteinrichtungen, stets zur Verfügung stehen. Zu einer Einschränkung des Betriebes von solchen Angeboten Dritter kann es auch aufgrund von behördlichen Maßnahmen, wetterbedingten Einflüssen, wie Trockenheit, behördlich bedingten Schließungen, Anordnungen oder Einschränkungen in Bezug auf die Verfügbarkeit kommen.
3.3 AKTIV MÜHLE behält sich vor, nach Vertragsschluss die vereinbarte Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn diese Vereinbarung der Änderung oder die Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde. Dies gilt insbesondere für optionale Leistungen und für Leistungsanpassungen wegen wetterbedingter Einflüsse oder wegen behördlich bedingter Anordnungen oder Einschränkungen oder bei Einschränkungen des Mietobjektes. In diesen Fällen kann ein adäquates Ersatzmietobjekt zur Verfügung gestellt werden.
4. Bezahlung
4.1 Nach Erhalt der elektronisch versandten Buchungsbestätigung hat der Kunde eine Anzahlung von 25 % des Gesamtpreises innerhalb von 10 Tagen nach Datum der elektronisch versandten Buchungsbestätigung auf das Konto der AKTIV MÜHLE zu leisten. Die Restzahlung von 75 % des Gesamtpreises ist drei Wochen vor Beginn des Firmen-Event-Aufenthaltes fällig und zu zahlen. Der Kunde entnimmt der Buchungsbestätigung das Konto, auf das er zahlt. Die Buchungsbestätigung kann elektronisch übersandt werden. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig.
4.2 Werden fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist AKTIV MÜHLE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten, deren Höhe sich nach Ziff. 8.2 oder 8.3 richtet, zu belasten, und Schadensersatz zu verlangen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto von AKTIV MÜHLE maßgebend, das in der Buchungsbestätigung angegeben wird.
5. Leistungsänderungen, Preisänderungen
5.1 AKTIV MÜHLE behält sich vor, nach Vertragsschluss die vereinbarte Leistung einseitig zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn diese Vereinbarung der Änderung oder die Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen der AKTIV MÜHLE für den anderen Vertragsteil zumutbar ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde. Dies gilt insbesondere für Leistungsanpassungen wegen wetterbedingter Einflüsse oder wegen behördlich bedingter Anordnungen oder Einschränkungen oder für zwingend nötige Routenänderungen bei Wanderungen, Ausflügen oder Paddeltouren im Ermessen der Tourenleitung sowie für Anpassung im Bereich der Gastronomie.
5.2 AKTIV MÜHLE behält sich vor, den Preis von gebuchten Leistungen nachträglich einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung sich aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung von Kosten, auch durch Leistungsträger, Preisbestandteilen, Nebenkosten, Steuern oder sonstigen Abgaben, oder aufgrund von Inflation ergibt. Der Preis wird sodann in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der genannten Faktoren pro Person auf den Preis auswirkt. Der Kunde erhält hierüber eine angepasste Buchungsbestätigung. Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des bisher genannten Gesamtpreises, so ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der geänderten Buchungsbestätigung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen werden sodann zurückerstattet. § 309 Nr. 1 BGB gilt nicht, da diese AGB nur gegenüber einer juristischen Person zur Anwendung kommen.
6. Rücktritt und Kündigung von AKTIV MÜHLE
6.1 AKTIV MÜHLE ist berechtigt, den Mietvertrag jederzeit vor Beginn des Aufenthalts des Kunden im Mietobjekt ohne Angabe und Vorliegen von Gründen zu kündigen. Dies kann der Fall sein, wenn ersichtlich ist, dass Leistungen wegen Personalknappheit, Erkrankung von Personal oder sonstigem Personalengpass nicht ordnungsgemäß erbracht werden können. Der Kunde erhält in diesem Fall sämtliche bereits an AKTIV MÜHLE geleistete Zahlungen umgehend zurückerstattet. Ein Widerspruchsrecht des Kunden gegen die Kündigung besteht nicht, da das Mietobjekt nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassen wird. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Durchführung des Vertrages nach Kündigung noch auf sonstige Entschädigung oder Schadensersatz wegen der Kündigung. AKTIV MÜHLE ist ferner berechtigt, in Bezug auf bestimmte Teile des Mietobjektes oder des Leistungsumfangs einen Teilrücktritt zu erklären, so dass diese Teilleistungen nicht erbracht werden müssen. Der Kunde erhält auch in diesem Fall seine bereits geleisteten Zahlungen für solche Teilleistungen zurückerstattet. Vertrags gehindert ist. Zahlungen auf den Gesamtpreis werden in diesem Fall zurückerstattet.
6.2 AKTIV MÜHLE kann ferner vor Aufenthaltsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn AKTIV MÜHLE durch höhere Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen, starker Sturm, Überschwemmungen, Epidemien, Pandemien, Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten, behördliche Maßnahmen oder Zwangsmaßnahmen des Staates, Quarantäne, Streik, auch von Leistungsträgern, oder andere Ereignisse mit ähnlicher Auswirkung, die die Durchführung des Aufenthaltes des Kunden maßgeblich erschweren, an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. Zahlungen auf den Gesamtpreis werden in diesem Fall zurückerstattet.
6.3 Anstatt nach Ziff. 6.2 vom Vertrag zurückzutreten, kann AKTIV MÜHLE bei Eintritt höherer Gewalt bzw. bei Ausfall der Unterkunft oder einer anderen Leistung eine Umbuchung auf eine andere Unterkunft oder eine Ersatzleistung anbieten. Bei Annahme dieses geänderten Angebots erhält der Kunde eine geänderte Buchungsbestätigung. Die durch die Buchung einer anderen Unterkunft oder anderer Leistungen bedingte Mehrkosten trägt der Kunde selbst.
6.4 Wird die für den Kunden zu erbringende Leistung während der Durchführung von höherer Gewalt i. S. d. Ziff. 6.2 betroffen, setzt AKTIV MÜHLE den Kunden umgehend von den Ereignissen höherer Gewalt in Kenntnis und hält sie, solange das Ereignis der höheren Gewalt andauert, uneingeschränkt über das Fortbestehen und die erheblichen Änderungen der Umstände auf dem Laufenden. Ereignisse höherer Gewalt, die AKTIV MÜHLE die vereinbarten Leistungen unzumutbar erschweren oder vorübergehend ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen AKTIV MÜHLE, die Erfüllung der Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die vertraglichen Verpflichtungen bestehen, soweit sie trotz der höheren Gewalt durchführbar sind, weiter. Wird durch Hindernisse der höheren Gewalt die Leistung dauerhaft unmöglich, so wird AKTIV MÜHLE insoweit von den Vertragsverpflichtungen frei. Durch die höhere Gewalt verursachte Mehrkosten tragen die Parteien hälftig. Für bereits erbrachte Leistungen erfolgt keine Rückerstattung und für noch zu erbringende Leistungen nur in dem Fall, dass AKTIV MÜHLE ersparte Aufwendungen hatte und / oder Rückerstattungen von Leistungsträgern erhalten hat.
6.5 AKTIV MÜHLE ist berechtigt, im Falle der höheren Gewalt i. S. d. Ziff. 6.2 den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Kunde trägt sodann Sorge für den vorzeitigen und unverzüglichen Rücktransport seiner Teilnehmer, da die Beförderung nicht Teil der Leistungen von AKTIV MÜHLE bei einem Firmen-Event-Aufenthalt ist. Auch in diesem Fall erfolgt für bereits erbrachte Leistungen keine Rückerstattung und für noch zu erbringende Leistungen nur in dem Fall, dass AKTIV MÜHLE ersparte Aufwendungen hatte und / oder Rückerstattungen von Leistungsträgern erhalten hat.
7. Kündigung durch AKTIV MÜHLE bei Störungen
AKTIV MÜHLE kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die an dem Firmen-Event-Aufenthalt teilnehmenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen trotz einer entsprechenden Abmahnung von AKTIV MÜHLE nachhaltig stören oder wenn sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihnen unzumutbar ist, oder sie sich sonst stark vertragswidrig verhalten. Dies ist etwa der Fall, wenn alle oder einzelne Teilnehmer sich nicht an die vor Ort gegebenen Sicherheitsanordnungen oder Maßnahmen halten. Dabei behält AKTIV MÜHLE den Anspruch auf den Preis des Firmen-Event-Aufenthalts. Etwaige, durch die Störung ausgelöste Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
8. Rücktritt des Kunden vor Beginn des Firmen-Event-Aufenthalts
8.1 AKTIV MÜHLE gewährt dem Kunden freiwillig und unabhängig von gesetzlichen Gewährleistungsrechten ein vertragliches Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss. Der Kunde kann jederzeit vor Aufenthaltsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AKTIV MÜHLE. Der Rücktritt kann in Bezug auf den gesamten Vertrag erklärt werden oder in Bezug auf einzelne Teilnehmer.
8.2 Tritt der Kunde vom Mietvertrag zurück, so kann AKTIV MÜHLE von ihm eine angemessene Entschädigung verlangen. Beim Rücktritt in Bezug auf einzelne Teilnehmer des Firmen-Event-Aufenthaltes wird die Stornierungsentschädigung anteilig pro storniertem Teilnehmer berechnet. AKTIV MÜHLE behält sich vor, die Stornierungsentschädigung pauschaliert nach Ziff. 8.2 oder konkret nach Ziff. 8.3 zu berechnen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Programmbeginn. Pauschaliert kann AKTIV MÜHLE eine Entschädigungspauschale in Prozent des Gesamtpreises je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden wie folgt verlangen:
Bis 30. Tag vor Programmbeginn 20 %
vom 29. bis 22. Tag vor Programmbeginn 30 %
vom 21. bis 15. Tag vor Programmbeginn 40 %
vom 14. bis 7. Tag vor Programmbeginn 75 %
ab 6. Tag vor Programmbeginn 100 %
8.3 AKTIV MÜHLE behält sich vor, bei einem Rücktritt des Kunden statt der genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu verlangen und wird diese auf Wunsch des Kunden unter Berücksichtigung einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret beziffern und belegen.
8.4 Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen seines Vertrages in Bezug auf den Termin oder die Unterkunft oder sonstige Buchungsänderungen, etwa eine Änderung der Teilnehmerzahl, („Umbuchungen“) besteht nicht. Stimmt AKTIV MÜHLE einer Umbuchung zu, ist sie berechtigt, ein Umbuchungsentgelt pro Umbuchungsvorgang in Höhe von € 50,00 zu erheben und sämtliche, mit der Umbuchung verbundenen Kosten vom Kunden zu verlangen. Für Umbuchungen, die eine Änderung der Teilnehmerzahl betreffen, gelten, wenn AKTIV MÜHLE der Änderung der Teilnehmerzahl zustimmt, bei einer Reduzierung derselben die Stornierungsbedingungen der Ziff. 6.2, bezogen pro Person des Teilnehmers, der umgebucht werden bzw. aus der Buchung herausgenommen werden soll.
9. Obliegenheiten des Kunden
9.1 Der Kunde hat auftretende Mängel stets der AKTIV MÜHLE unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. AKTIV MÜHLE kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Wertes der betroffenen Leistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. AKTIV MÜHLE kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
9.2 Soweit AKTIV MÜHLE infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige des Kunden nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, Gewährleistungsrechte geltend zu machen.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.4 Der Kunde ist für das rechtzeitige Erscheinen der Gruppe am Aufenthaltsort selbst verantwortlich. Baden und Sonderveranstaltungen (Klettern, Kanufahren / Wassersport, Wandern und alle ähnlichen Aktivitäten mit sportlichem Charakter) erfolgen auf eigene Gefahr.
9.5 Der Kunde haftet für einen durch sie oder seine Teilnehmer während des Programms schuldhaft verursachten Schaden (§ 823 BGB). Eine Haftpflichtversicherung zur Deckung solcher Schäden ist in jedem Fall empfehlenswert. Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Kunden, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen, daneben ebenso der Kunde als solcher.
10. Haftung, Haftungsbeschränkung AKTIV MÜHLE haftet für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AKTIV MÜHLE nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen AKTIV MÜHLE ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AKTIV MÜHLE. Die Haftung der AKTIV MÜHLE wird bei von ihr oder durch ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schadensfällen ferner pro Schadensereignis auf € 10.000,00 für Sach- und Vermögensschäden beschränkt. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. AKTIV MÜHLE haftet nicht für die Leistungen von Fremd- und Drittleistern, die als solche in der Internetbeschreibung deutlich aufgeführt sind.
11. Datenschutz, Widerspruchsrechte
11.1 Über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten informiert AKTIV MÜHLE den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in den datenschutzrechtlichen Hinweisen. AKTIV MÜHLE hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogenen Daten auf der Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde oder eine teilnehmende Person das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer einer besonderen Situation ergeben. Sie / er kann unter der Adresse info@aktivmuehle.de mit einer E-Mail von ihrem / seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder AKTIV MÜHLE unter der unten genannten Adresse kontaktieren. 11.2 Mit einer Nachricht an info@aktivmuehle.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung der Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Auf den Vertrag zwischen AKTIV MÜHLE und dem Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Da der Kunde eine juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes ist, wird als Gerichtsstand Nürnberg vereinbart.
12.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Vermieterin: AKTIV MÜHLE GmbH & Co KG, Brunner Hauptstr. 26, 90475 Nürnberg, E-Mail: info@aktivmuehle.de, Tel.: +49 911 89462555, Fax: +49 911 890779, Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Katrin Streicher, USt-IdNr. DE310263772, Homepage: www.aktivmuehle.de, Handelsregister AG Nürnberg, HRA 20216.