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Unsere AGB

Liebe Gäste, wir freuen uns, dass ihr euch entschlossen habt, einen Kurs, ein Training, eine Tour oder ein Programm bei der AKTIV MÜHLE GmbH & Co. KG (im Folgenden AKTIV MÜHLE) zu buchen. Im Folgenden findet ihr die AGB für:  
  • Kanuverleih und INSEL CAMP
  • Klassenfahrten
  • Firmenevents

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AKTIV MÜHLE für den Kanuverleih und das INSEL CAMP

  1. Abschluss des Vertrages

1.1 Der Vertrag zwischen der AKTIV MÜHLE und Ihnen kommt durch unsere inhaltlich mit Ihrem Angebot auf Vertragsabschluss (Anmeldung) übereinstimmende Angebots-Annahme (Bestätigung) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande: 1.2 Analoge Anmeldung des Gastes vor Vertragsabschluss 1.2.1 Mit Ihrer Reise-/Touren-/Trainings-/Kursanmeldung (im Folgenden: „Anmeldung“) bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages auf Basis der dort hinterlegten Daten und Bestimmungenverbindlich an. 1.2.2 Die Anmeldung muss – sofern dies nicht entspr. 1.3. durch eine Buchung über unsere Webseiten erfolgt – schriftlich erfolgen (E-Mail, Post, Fax). 1.2.3 Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche müssen hierbei schriftlich erfasst werden. Vereinbarte Sonderwünsche sind in die Anmeldung mit aufzunehmen. 1.3 Digitale Anmeldung des Gastes vor Vertragsabschluss 1.3.1 Die durch die AKTIV MÜHLE im Rahmen des Internet-Angebots dargebotenen Leistungen stellen eine Aufforderung der AKTIV MÜHLE an Sie zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. 1.3.2 Ihre Internet-Bestellung ist Ihr Angebot an die AKTIV MÜHLE zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Bestellung genannten Bedingungen. 1.3.3 Die durch die AKTIV MÜHLE online an den Kunden gerichtete Quittierung des Bestelleinganges stellt keine Annahme des Angebotes dar. 1.3.4 Die im Online-Katalog enthaltenen produktbezogenen Angaben sind unverbindlich und stellen keine Eigenschaftsbeschreibung der jeweiligen Ware dar. 1.3.5 Sollte sich eine fehlerhafte Preisauszeichnung der im online-Katalog angebotenen Ware zeigen, ist die AKTIV MÜHLE ungeachtet eines eventuell bestehenden gesetzlichen Anfechtungsrechtes berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 1.4 Telefonische Anmeldung des Gastes vor Vertragsabschluss Telefonisch nehmen wir lediglich unverbindliche Reservierungen vor, auf die Ihre Online-Anmeldung gemäß 1.3 erfolgen muss. 1.5 Verbindlichkeit und Geltungsdauer der Anmeldung 1.5.1 Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. 1.5.2 Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für die in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmenden, soweit diese namentlich benannt sind. Vertragspartner und Zahlungspflichtiger gegenüber der AKTIV MÜHLE ist in diesem Fall ausschließlich die anmeldende Person bzw. die gebuchte Institution und der zugehörige Gruppenanmelder, nicht der einzelne Teilnehmer. Die mit eingebuchten Teilnehmenden bzw. Mitglieder der Gruppe haben lediglich die Stellung eines Begünstigten nach den Grundsätzen eines Vertrages zugunsten Dritter mit der Maßgabe, dass die Teilnehmer nicht berechtigt sind, die Erbringung der vertraglichen Leistungen, an sich selbst ohne Zustimmung bzw. Mitwirkung des Gruppenauftraggebers zu fordern und/oder die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Gruppenauftraggeber abzuändern. 1.5.3 An Ihre Anmeldung sind Sie zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die gebuchte Leistung durch uns bestätigt oder abgelehnt. 1.6 Auftragsbestätigung 1.6.1 Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung (im Folgenden: „Bestätigung“) durch die AKTIV MÜHLE zustande. 1.6.2 Diese Bestätigung wird primär auf elektronischem Weg an die in der Anmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. 1.6.3 Die anmeldende Person trägt die alleinige Verantwortung für die korrekte Angabe ihrer E-Mail-Adresse, für die Prüfung ihres elektronischen Posteingangs und die Eignung der elektronischen Ausrüstung zum Empfang dieser Bestätigung. Sie ist zur Prüfung der Spamfilter aller Ebenen seines Mailsystems verpflichtet, um sicherzustellen, dass unsere Korrespondenz sie erreicht. 1.6.4 Kurzfristige Anmeldungen weniger als 24 Stunden vor Beginn des gebuchten Programms führen ausschließlich durch sofortige Bestätigung durch uns zum Vertragsschluss. 1.6.5 Die Bestätigung kurzfristiger Buchungen kann durch uns bis um 09:00 Uhr am Tag des Programmbeginns erfolgen, wenn seit dem Eingang der Anmeldung bis dahin nicht mehr als 24 Stunden vergangen sind. 1.6.6 Weicht unsere Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, so liegt in der Bestätigung ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit die AKTIV MÜHLE bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und die anmeldende Person innerhalb der Bindungsfrist der AKTIV MÜHLE die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. 1.6.7 Mit Eintreffen der Bestätigung beim Kunden gilt der Vertrag als geschlossen, unabhängig davon, ob der Kunde seine Zahlungen fristgerecht leistet. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen behält sich die AKTIV MÜHLE vor, eine Stornierung der Buchung zu den unter 8.1. genannten Stornobedingungen vorzunehmen. Die daraus resultierenden Stornokosten sind vom Kunden zu tragen und sofort nach der Stornobenachrichtigung fällig. Es bleibt der AKTIV MÜHLE jedoch freigestellt, den Reisevertrag trotz Zahlungsverzug aufrecht zu erhalten.
  1. Hinweis auf Nichtbestehen eines Widerrufsrechts
2.1 Die AKTIV MÜHLE weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Beherbergungs- und Freizeitleistungen sowie Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reise– oder Freizeitleistungen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist (z.B. Haustürgeschäfte, Stand in der Fußgängerzone), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2.2 Das Recht, gegen entsprechende Gebühr von dem Vertrag zurückzutreten, bleibt davon unbenommen.
  1. Übernachtungen Zeltübernachtungsplatz INSEL CAMP Solnhofen, Eßlinger Str. 3
Plätze im INSEL CAMP für Personen und Zelte können ausschließlich separat von anderen Leistungen wie Kanuverleih und Verpflegung gebucht werden.
  1. Gutscheine
4.1 Gutscheine können bei der Buchung einer Tour als Zahlungsmittel entsprechend dem Gutscheinwert – also dem dafür vom Besteller dafür bezahlten Preis abzüglich eventueller Versand- und Verpackungskosten – eingelöst werden. Sollte sich im Zeitraum zwischen Kauf und Einlösung eines Tourengutscheines der Preis des auf dem Gutschein beispielhaft hinterlegten Produktes verändert haben, so wird die Preisdifferenz zwischen der AKTIV MÜHLE und dem Gutschein–Einlöser abgerechnet. Wenn sich das Produkt verteuert hat, ist die Differenz vom Einlöser nachzubezahlen. Wenn sich das Produkt verbilligt hat, wird die Differenz durch einen neuen Gutschein an den Einlöser erstattet 4.2 Gutscheinbestellung: Sie können Gutscheine über unsere Internetplattform bestellen. Mit unserer Bestellbestätigung kommt der Vertrag zustande. 4.3 Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen. 4.4 Die Gutscheine sind übertragbar und nicht personengebunden. 4.5 Widerrufsrecht (Nur GUTSCHEINE): 4.5.1 Bei der Bestellung eines Gutscheines haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 4.5.2 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AKTIV MÜHLE GmbH & Co. KG) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 4.5.3 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Dieses Widerrufsrecht erlischt, wenn der Kunde im Zuge des Bestellvorgangs darauf ausdrücklich verzichtet und uns mit der sofortigen Ausführung des Vertrages beauftragt. 4.6 Die Geschenkgutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem Sie Ihren Gutschein erworben haben. Während dieser Gültigkeitsdauer kann der Gutschein eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist.
  1. Bezahlung
Mit der Anmeldung/Internetbestellung ist der Gesamtpreis zu zahlen.  
  1. Leistungen und Preise
6.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Internet-Ausschreibung sowie der Anmeldung und der Bestätigung. 6.2 Die in der Internetpräsenz enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. 6.3 Wir haften nicht für eventuelle Schreibfehler der Internetpräsenz.
  1. Preisänderungen
Wir können nach Vertragsschluss Preiserhöhungen gemäß § 309 Nr. 1 BGB vornehmen.  
  1. Rücktritt
8.1 Sie können jederzeit vor Programmbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich, par Fax oder per E-Mail zu erklären und wird erst durch unsere Bestätigung (schriftlich, per E-Mail oder Fax) wirksam. Wir können als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen eine Entschädigung verlangen. Diesen Ersatzanspruch haben wir nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Programmbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Preis wie folgt pauschaliert:
  • Bis 30. Tag vor Programmbeginn 20 %, mindestens 20€
  • vom 29. bis 22. Tag vor Programmbeginn 30 %, mindestens 20€
  • vom 21. bis 15. Tag vor Programmbeginn 40 %
  • vom 14. bis 7. Tag vor Programmbeginn 75 %
  • Ab 6. Tag vor Programmbeginn 100 %
Es steht Ihnen stets frei, nachzuweisen, dass der AKTIV MÜHLE ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. 8.2 Für den Verleih von Booten gilt ergänzend zu diesen Bedingungen: Wer dem Wetter nicht traut, kann bis spätestens 48 Std. vor Mietbeginn den gebuchten Termin 1-malig innerhalb der laufenden Saison verschieben.
  1. Umbuchungen und Ersatzperson (geführte Touren)
9.1 Nehmen Sie nach Vertragsschluss Änderungen am Programm wie Termin, Unterkunft usw. vor, so können wir Ersatz für die hierfür entstandenen Mehrkosten verlangen. Wir berechnen eine pauschale Umbuchungsgebühr von 15 € pro Person bis 30 Tage vor Programmbeginn. Umbuchungswünsche, die nach dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur durch kostenpflichtigen Rücktritt vom Vertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 9.2 Sie können sich bis zum Programmbeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Teilnahmevoraussetzungen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Sie und die dritte Person haften als Gesamtschuldner für den Programmpreis und die durch den Eintritt des Dritten evtl. entstehenden Mehrkosten.
  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen aus Gründen, die nicht von uns zu verantworten sind, nicht in Anspruch, entsteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Preises. Unabhängig davon werden wir uns bei den beteiligten Leistungsträgern um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, es handelt sich um völlig unerhebliche Leistungen.
  1. Rücktritt und Kündigung durch die AKTIV MÜHLE
11.1 Stört ein Gast trotz Abmahnung seitens der AKTIV MÜHLE – Mitarbeitenden die Programmumsetzung nachhaltig weiter, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die anderen Teilnehmenden nicht mehr zumutbar ist, können wir den Vertrag fristlos kündigen. 11.2 Gleiches gilt, wenn 11.2.1 der Teilnehmer sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, 11.2.2 er sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält, 11.2.3 Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, 11.2.4 er den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist 11.2.5 er unter dem Einfluss von Alkohol oder vergleichbaren Rauschmitteln steht, so dass seine Teilnahme aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. Uns steht in einem solchen Fall der Gesamtpreis weiter zu, sofern sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer weiteren Verwendung der Leistung(en) ergeben.
  1. Mindestteilnehmerzahl 
12.1 Sollte die in der Programmbeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, können wir bis 5 Tage vor Programmbeginn vom Vertrag zurücktreten. Wir werden Sie unverzüglich von diesem Umstand in Kenntnis setzen. 12.2 In diesem Fall erhalten Sie den von Ihnen gezahlten Betrag unverzüglich zurück, erhalten einen Gutschein für ein Ersatzprogramm oder können ohne Umbuchungskosten auf ein anderes unserer Programmeumbuchen.
  1. Haftung des Anbieters
Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reiserücktrittskosten-, Rückführungskosten- und Reisekrankenversicherung.  
  1. Mitwirkungspflicht und Haftung der Teilnehmer
14.1 Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 14.2 Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich unseren örtlichen Mitarbeitern zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 14.3 Sie sind verpflichtet, das Programm zu den in der Bestätigung hinterlegten Check-In Zeiten an den dort ebenfalls hinterlegten Treffpunkten anzutreten. Verspäten Sie sich um mehr als 15 Minuten oder finden Sie sich an falschen Treffpunkten ein, erlöschen Ihre Ansprüche auf Leistungserbringung durch uns. In diesem Fall gehen wir von einem Vertragsrücktritt durch den Gast am Anreisetag aus, der dann entsprechend §9.1 dieser Vertragsbedingungen behandelt wird. 14.4 Bei der Benutzung von Leihbooten 14.4.1 ist das Tragen von Schwimmwesten während der gesamten Nutzungszeit der Boote dringend empfohlen. Für Kinder, Nichtschwimmer sowie physisch oder psychisch beeinträchtige Personen gilt generelle Schwimmwestenpflicht. 14.4.2 haften Sie für den Zustand des Materials während der Vermietdauer mit dem Neupreis der entliehenen Ausrüstung. Bei der Rückgabe von stark verschmutzter Ausrüstung berechnen wir eine Reinigungspauschale von 20€ pro Boot.
  1. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
15.1 Wir stehen dafür ein, Sie über die für deutsche Staatsbürger (ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc.) geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen soweit erforderlich vor Programmantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. 15.2 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung des Programms wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.
  1. Datenschutz
Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informiert die AKTIV MÜHLE Sie auf der Website. Die AKTIV MÜHLE hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1, S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten bei der AKTIV MÜHLE abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info@aktivmuehle.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder die AKTIV MÜHLE unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@aktivmuehle.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
  1. Anwendbares Recht
17.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der AKTIV MÜHLE und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der AKTIV MÜHLE vereinbart. 17.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.  

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AKTIV MÜHLE für Klassenfahrt-Aufenthalte

 
  1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die von AKTIV MÜHLE GmbH & Co KG. („AKTIV MÜHLE“) organisierten Angebote für Klassenfahrt-Aufenthalte für Schulen als öffentlich-rechtliche Körperschaften oder für Schulen in freier oder privatrechtlicher Trägerschaft angebotenen Klassenfahrten. Dabei werden Zimmer oder die Zeltplatznutzung zur Beherbergung und/oder Veranstaltungsräume mietweise überlassen. Die AGB gelten nicht für private Gruppen oder Privat- und Einzelreisende, sondern richten sich nur an Organisationen als juristische Personen i. S. d. § 14 BGB. 1.2 AKTIV MÜHLE erstellt das Angebot für die Schule als juristische Person und schließt den Vertrag ausschließlich mit der Schule. Diese bleibt auch auf dem Klassenfahrt-Aufenthalt verantwortlich für sämtliche pädagogische Aufgaben und organisiert die Anreise einer Klasse stets selbst. AKTIV MÜHLE bietet der Schule im Wesentlichen die Beherbergung und Anmietung der Unterkunft für den Aufenthalt (z. B. Camp) als Einzelleistung an. Daneben kommen untergeordnete Leistungen, wie etwa der Verleih von Kanus oder eine geführte Tages-Kanutour in Betracht. Als Vermieterin unterfällt AKTIV MÜHLE nicht dem Pauschalreiserecht, da durch die Beherbergung nur eine touristische Einzelleistung erbracht wird.  
  1. Abschluss des Vertrages
2.1 Die Angebote für Klassen kann die Schule der Internetseite der AKTIV MÜHLE entnehmen oder sie erhält von AKTIV MÜHLE ein individuelles Angebot auf mündliche oder elektronische Anfrage. Auch das individuelle Angebot wird elektronisch an die Schule versandt. Auf Basis der Ausschreibung des Leistungsangebots auf der Internetseite oder des individuellen Angebots gibt die Schule das Angebot auf Abschluss des Vertrages unter Nennung der Anzahl der Schüler und Schülerinnen verbindlich ab. Es wird die elektronische Form (E-Mail) empfohlen. 2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch AKTIV MÜHLE zustande, über die AKTIV MÜHLE die Schule mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, informiert. Die Schule hat keinen Anspruch auf Erhalt eines Vertrages in Schriftform. Ferner ist AKTIV MÜHLE frei in der Annahme des Buchungsauftrages.  AKTIV MÜHLE ist berechtigt, für die Klassenfahrt eine Bestätigung des Schulbüros unter Verwendung des Schulstempels anzufordern. Bei Nichtvorlage der Bestätigung des Schulbüros innerhalb einer von AKTIV MÜHLE gesetzten Frist, ist AKTIV MÜHLE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche wegen eines solchen Rücktritts ergeben sich für die Schule nicht. 2.3 AKTIV MÜHLE weist darauf hin, dass gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht besteht. Dies bedeutet, der Vertrag mit AKTIV MÜHLE kann nicht kostenfrei widerrufen werden, sondern es gelten lediglich die hier eingeräumten vertraglichen oder gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.  
  1. Leistungen
3.1 Die Leistungsverpflichtung von AKTIV MÜHLE ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem dort in Bezug genommenen Internetangebot zum Zeitpunkt der Bestätigung oder dem konkreten Angebot an die Schule. Prospekte von Unterkünften, Dienstleistern oder sonstigen Dritten, die nicht von AKTIV MÜHLE herausgegeben wurden, sind für AKTIV MÜHLE nicht verbindlich. 3.2 Das Leistungsangebot von AKTIV MÜHLE umfasst nur die beschriebenen Leistungen, nicht jedoch Leistungen, die als Fremdleistungen nicht Vertragsbestandteil sind. Dies gilt etwa für nicht eigens gebuchte Angebote, die nicht von AKTIV MÜHLE betrieben oder angeboten werden. Daher kann es sein, dass nicht alle auf der Internetseite als Fremdangebote gezeigten Attraktionen und Einrichtungen, wie Kletterparks oder andere Freizeiteinrichtungen, stets zur Verfügung stehen. Zu einer Einschränkung des Betriebes von solchen Angeboten Dritter kann es auch aufgrund von behördlichen Maßnahmen, wetterbedingten Einflüssen wie Trockenheit, behördlich bedingten Schließungen, Anordnungen oder Einschränkungen in Bezug auf die Verfügbarkeit kommen.  
  1. Bezahlung
4.1 Nach Erhalt der elektronisch versandten Buchungsbestätigung hat die Schule eine Anzahlung von 25 % des Gesamtpreises innerhalb von 10 Tagen nach Datum der elektronisch versandten Buchungsbestätigung auf das Konto der AKTIV MÜHLE zu leisten. Die Restzahlung von 75 % des Gesamtpreises ist drei Wochen vor Beginn des Klassenfahrt-Aufenthaltes fällig und zu zahlen. 4.2 Werden fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist AKTIV MÜHLE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und die Schule mit Rücktrittskosten, deren Höhe sich nach Ziff. 8.2 oder 8.3 richtet, zu belasten und Schadensersatz zu verlangen.  
  1. Leistungsänderungen, Preisänderungen
5.1 AKTIV MÜHLE behält sich vor, nach Vertragsschluss die vereinbarte Leistung einseitig zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn diese Vereinbarung der Änderung oder die Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen der AKTIV MÜHLE für den anderen Vertragsteil zumutbar ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde. Dies gilt insbesondere für Leistungsanpassungen wegen wetterbedingter Einflüsse oder wegen behördlich bedingter Anordnungen oder Einschränkungen oder für zwingend nötige Routenänderungen bei Wanderungen, Ausflügen oder Paddeltouren im Ermessen der Tourenleitung sowie für Anpassung im Bereich der Gastronomie. 5.2 AKTIV MÜHLE behält sich vor, den Preis von gebuchten Leistungen nachträglich einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung sich aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung von Kosten, auch durch Leistungsträger, Preisbestandteilen, Nebenkosten, Steuern oder sonstigen Abgaben oder aufgrund von Inflation ergibt. Der Preis wird sodann in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der genannten Faktoren pro Person auf den Preis auswirkt. Die Schule erhält hierüber eine angepasste Buchungsbestätigung. Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des bisher genannten Gesamtpreises, so ist die Schule berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der geänderten Buchungsbestätigung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen werden sodann zurückerstattet. § 309 Nr. 1 BGB gilt nicht, da diese AGB nur gegenüber einer juristischen Person zur Anwendung kommen.    
  1. Rücktritt und Kündigung von AKTIV MÜHLE
6.1 AKTIV MÜHLE ist berechtigt, bis 30 Tage vor Programmbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn ersichtlich ist, dass die Leistungen wegen Personalknappheit, Erkrankung von Personal oder sonstigem Personalengpass nicht ordnungsgemäß erbracht werden können. 6.2 AKTIV MÜHLE kann ferner vor Programmbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn AKTIV MÜHLE durch höhere Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen, starker Sturm, Überschwemmungen, Epidemien, Pandemien, Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten, behördliche Maßnahmen oder Zwangsmaßnahmen des Staates, Quarantäne, Streik, oder andere Ereignisse mit ähnlicher Auswirkung, die die Durchführung des Aufenthaltes der Schule maßgeblich erschweren, an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. Zahlungen auf den Gesamtpreis werden in diesem Fall zurückerstattet. 6.3 Anstatt nach Ziff. 6.2 vom Vertrag zurückzutreten, kann AKTIV MÜHLE bei Eintritt höherer Gewalt bzw. bei Ausfall der Unterkunft oder einer anderen Leistung eine Umbuchung auf eine andere Unterkunft oder eine Ersatzleistung anbieten. Bei Annahme dieses geänderten Angebots erhält die Schule eine geänderte Buchungsbestätigung. Die durch die Buchung einer anderen Unterkunft oder anderer Leistungen bedingte Mehrkosten trägt die Schule selbst. 6.4 Wird die für die Schule zu erbringende Leistung während der Durchführung von höherer Gewalt i. S. d. Ziff. 6.2 betroffen, setzt AKTIV MÜHLE die Schule umgehend von den Ereignissen höherer Gewalt in Kenntnis und hält sie, solange das Ereignis der höheren Gewalt andauert, uneingeschränkt über das Fortbestehen und die erheblichen Änderungen der Umstände auf dem Laufenden. Ereignisse höherer Gewalt, die AKTIV MÜHLE die vereinbarten Leistungen unzumutbar erschweren oder vorübergehend ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen AKTIV MÜHLE, die Erfüllung der Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die vertraglichen Verpflichtungen bestehen, soweit trotz der höheren Gewalt durchführbar sind, weiter. Wird durch Hindernisse der höheren Gewalt die Leistung dauerhaft unmöglich, so wird AKTIV MÜHLE insoweit von den Vertragsverpflichtungen frei. Durch die höhere Gewalt verursachte Mehrkosten tragen die Parteien hälftig. Für bereits erbrachte Leistungen erfolgt keine Rückerstattung, für noch zu erbringende Leistungen nur dann, wenn AKTIV MÜHLE ersparte Aufwendungen hatte und / oder Rückerstattungen von Leistungsträgern erhalten hat. 6.5 AKTIV MÜHLE ist berechtigt, im Falle der höheren Gewalt i. S. d. Ziff. 6.2 den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Schule trägt sodann Sorge für den vorzeitigen Rücktransport ihrer Teilnehmer, da die Beförderung nicht Teil der Leistungen von AKTIV MÜHLE bei der Klassenfahrt ist. Auch in diesem Fall erfolgt für bereits erbrachte Leistungen keine Rückerstattung und für noch zu erbringende Leistungen nur in dem Fall, dass AKTIV MÜHLE ersparte Aufwendungen hatte und / oder Rückerstattungen von Leistungsträgern erhalten hat.  
  1. Kündigung durch AKTIV MÜHLE bei Störungen
AKTIV MÜHLE kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die an der Klassenfahrt teilnehmenden Teilnehmer (Schüler / Schülerinnen, Lehrpersonal) der Schule trotz einer entsprechenden Abmahnung von AKTIV MÜHLE nachhaltig stören oder wenn sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihnen unzumutbar ist, oder sie sich sonst stark vertragswidrig verhalten. Dies ist etwa der Fall, wenn alle oder einzelne Teilnehmer der Klassenfahrt die Maßnahmen, die zur Sicherung der Teilnehmer durch die Projektleitung vor Ort getroffen werden, nicht befolgen, oder, wenn zwischen der Schule bzw. der teilnehmenden Lehrkraft und der Vertretung von AKTIV MÜHLE vor Ort Uneinigkeit hinsichtlich von Weisungen an die Teilnehmenden, Sicherheitsanordnungen oder Maßnahmen zur Unfallverhütung oder bei sonstigen Missgeschicken von Teilnehmern besteht. Dabei behält AKTIV MÜHLE den Anspruch auf den Preis der Klassenfahrt. Etwaige, durch die Störung ausgelöste Mehrkosten gehen zu Lasten der Schule.  
  1. Rücktritt der Schule vor Programmbeginn
8.1 AKTIV MÜHLE gewährt der Schule freiwillig und unabhängig von gesetzlichen Gewährleistungsrechten ein vertragliches Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss. Die Schule kann jederzeit vor Programmbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AKTIV MÜHLE. 8.2 Tritt die Schule vom Vertrag zurück, so kann AKTIV MÜHLE von der Schule eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Programmbeginn. Pauschaliert kann AKTIV MÜHLE eine Entschädigungspauschale in Prozent des Gesamtpreises je nach Rücktrittszeitpunkt der Schule wie folgt verlangen: Bis 30. Tag vor Programmbeginn                 20 % vom 29. bis 22. Tag vor Programmbeginn    30 % vom 21. bis 15. Tag vor Programmbeginn    40 % vom 14. bis 7. Tag vor Programmbeginn      75 % Ab 6. Tag vor Programmbeginn                   100 % 8.3 AKTIV MÜHLE behält sich vor, bei einem Rücktritt der Schule statt der genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu verlangen und wird diese auf Wunsch der Schule unter Berücksichtigung einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret beziffern und belegen. 8.4 Zur Abdeckung von Aufenthaltsrücktritts- oder abbruchskosten, empfiehlt AKTIV MÜHLE der Schule bzw. den Teilnehmern der Schule den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod für die einzelnen Teilnehmer. Im Programmpreis ist eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht enthalten.  
  1. Obliegenheiten der Schule
9.1 Die Schule hat auftretende Mängel stets unverzüglich dem örtlichen Vertreter von AKTIV MÜHLE oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. AKTIV MÜHLE kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Wertes der betroffenen Leistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. AKTIV MÜHLE kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. 9.2 Soweit AKTIV MÜHLE infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige der Schule nicht Abhilfe schaffen konnte, ist die Schule nicht berechtigt, Gewährleistungsrechte geltend zu machen. 9.3 Ist die Leistungserbringung für AKTIV MÜHLE aufgrund eines allein in der Person eines der Teilnehmer der Schule liegenden Grundes (z. B. Erkrankung) i. S. d. § 275 BGB unmöglich, so kann AKTIV MÜHLE die Leistungserbringung verweigern und den einzelnen Teilnehmer ggf. von der Reise ausschließen. Wird eine teilnehmende Person, insbesondere ein/e Minderjährige/r, aus diesem Grund ausgeschlossen, so haben die Schule und die Erziehungsberechtigten Sorge zu tragen, dass der Minderjährige unverzüglich am Aufenthaltsort der Klassenfahrt abgeholt wird. Auch in diesem Fall behält AKTIV MÜHLE den Preis, muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erlangt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 326 Abs. 2 BGB). 9.4 Die Schule ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 9.5 Die Schule ist für das rechtzeitige Erscheinen der Gruppe am Abreiseort selbst verantwortlich. Baden und Sonderveranstaltungen (Klettern, Kanufahren / Wassersport, Wandern und alle ähnlichen Aktivitäten mit sportlichem Charakter) erfolgen auf eigene Gefahr. 9.6 Die Schule haftet für einen durch sie oder ihre Teilnehmer während des Programms schuldhaft verursachten Schaden (§ 823 BGB). Eine Haftpflichtversicherung zur Deckung solcher Schäden ist in jedem Fall empfehlenswert. Teilnehmer der Schule, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Schule eingeschlossen).  
  1. Haftung, Haftungsbeschränkung
AKTIV MÜHLE haftet für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AKTIV MÜHLE nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen AKTIV MÜHLE ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AKTIV MÜHLE. Die Haftung der AKTIV MÜHLE wird bei von ihr oder durch ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schadensfällen ferner pro Schadensereignis auf € 10.000,00 für Sach- und Vermögensschäden beschränkt. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. AKTIV MÜHLE haftet nicht für die Leistungen von Fremd- und Drittleistern, die als solche in der Internetbeschreibung deutlich aufgeführt sind.  
  1. Datenschutz, Widerspruchsrechte
11.1 Über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten informiert AKTIV MÜHLE die Schule in der Datenschutzerklärung auf der Website und in den datenschutzrechtlichen Hinweisen. AKTIV MÜHLE hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung der Schule nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Die Schule hat jederzeit die Möglichkeit, ihre gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogenen Daten auf der Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat die Schule oder eine teilnehmende Person das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer einer besonderen Situation ergeben. Sie / er kann unter der Adresse info@aktivmuehle.de mit einer E-Mail von ihrem / seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder AKTIV MÜHLE unter der unten genannten Adresse kontaktieren. 11.2     Mit einer Nachricht an info@aktivmuehle.de kann die Schule auch der Nutzung oder Verarbeitung der Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.  
  1. Schlussbestimmungen
12.1 Auf den Vertrag zwischen AKTIV MÜHLE und der Schule ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Da die Schule eine juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes ist, wird als Gerichtsstand Nürnberg vereinbart. 12.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.   Vermieterin: AKTIV MÜHLE GmbH & Co KG, Brunner Hauptstr. 26, 90475 Nürnberg, E-Mail: info@aktivmuehle.de, Tel.: +49 911 89462555, Fax: +49 911 890779, Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Katrin Streicher, USt-IdNr. DE310263772, Homepage: www.aktivmuehle.de, Handelsregister AG Nürnberg, HRA 20216.  

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AKTIV MÜHLE für Firmen-Events

 
  1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für alle Angebote von AKTIV MÜHLE GmbH & Co KG („AKTIV MÜHLE“) für die mietweise Überlassung von Zimmern oder Zeltplatzflächen zur Beherbergung, und/oder von Veranstaltungsräumen („Mietobjekt“) an ein Unternehmen, den „Kunden“, für den geschäftlichen Aufenthalt von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zur Durchführung eines Firmen-Events. Die AGB gelten nicht für private Gruppen oder Privatreisende, sondern ausschließlich gegenüber einem Unternehmen als natürliche oder juristische Person oder als rechtsfähige Personengesellschaft, das bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Als Vermieterin unterfällt AKTIV MÜHLE nicht dem Pauschalreisrecht, das auf die von AKTIV MÜHLE angebotenen Firmen-Event-Aufenthalte keine Anwendung findet. 1.2 AKTIV MÜHLE erstellt das Angebot für den Kunden als juristische Person und schließt den Vertrag ausschließlich mit diesem und nicht mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Kunden. Der Kunde bleibt für sämtliche Inhalte, Bildungs- oder Fortbildungsaufenthalte seines Firmen-Events selbst verantwortlich und organisiert die Anreise seiner Mitarbeiter stets selbst. AKTIV MÜHLE bietet dem Kunden im Wesentlichen die Unterkunft für den Aufenthalt als Einzelleistung exklusive der Anreise an. Daneben kommen untergeordnete Leistungen, wie etwa der Verleih von Kanus oder eine geführte Tages-Kanutour in Betracht.  
  1. Abschluss des Vertrages
2.1 Die Angebote für Firmen-Event-Aufenthalte kann der Kunde der Internetseite der AKTIV MÜHLE entnehmen oder der Kunde erhält von AKTIV MÜHLE ein individuelles Angebot auf mündliche oder elektronische Anfrage. Auch ein individuelles Angebot wird von der AKTIV MÜHLE elektronisch an den Kunden versandt. Auf Basis der Ausschreibung des Leistungsangebots auf der Internetseite oder des individuellen Angebots gibt der Kunde das Angebot auf Abschluss des Mietvertrages unter Nennung der Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verbindlich ab. Es wird die elektronische Form (E-Mail) empfohlen. 2.2 Der Mietvertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrages durch AKTIV MÜHLE zustande, der keiner besonderen Form bedarf. Der Kunde wird in der Regel durch die elektronische Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger in Textform (z. B. E-Mail) über den Mietvertragsschluss informiert. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erhalt eines Mietvertrages in Schriftform. Ferner ist AKTIV MÜHLE frei in der Annahme des Buchungsauftrages.  
  1. Leistungen
3.1 Die Leistungsverpflichtung von AKTIV MÜHLE ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem dort in Bezug genommenen Internetangebot zum Zeitpunkt der Bestätigung oder dem konkreten Angebot an den Kunden. Prospekte von Unterkünften, Dienstleistern oder sonstigen Dritten, die nicht von AKTIV MÜHLE herausgegeben wurden, sind für AKTIV MÜHLE nicht verbindlich. 3.2 Das Leistungsangebot von AKTIV MÜHLE umfasst nur die beschriebenen Leistungen, nicht jedoch Leistungen, die als Fremdleistungen nicht Vertragsbestandteil sind. Dies gilt etwa für nicht eigens gebuchte Angebote, die nicht von AKTIV MÜHLE betrieben oder angeboten werden. Daher kann es sein, dass nicht alle auf der Internetseite als Fremdangebote gezeigten Attraktionen und Einrichtungen, wie Kletterparks oder andere Freizeiteinrichtungen, stets zur Verfügung stehen. Zu einer Einschränkung des Betriebes von solchen Angeboten Dritter kann es auch aufgrund von behördlichen Maßnahmen, wetterbedingten Einflüssen, wie Trockenheit, behördlich bedingten Schließungen, Anordnungen oder Einschränkungen in Bezug auf die Verfügbarkeit kommen. 3.2 AKTIV MÜHLE behält sich vor, nach Vertragsschluss die vereinbarte Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn diese Vereinbarung der Änderung oder die Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde. Dies gilt insbesondere für optionale Leistungen und für Leistungsanpassungen wegen wetterbedingter Einflüsse oder wegen behördlich bedingter Anordnungen oder Einschränkungen oder bei Einschränkungen des Mietobjektes. In diesen Fällen kann ein adäquates Ersatzmietobjekt zur Verfügung gestellt werden.  
  1. Bezahlung
4.1 Nach Erhalt der elektronisch versandten Buchungsbestätigung hat der Kunde eine Anzahlung von 25 % des Gesamtpreises innerhalb von 10 Tagen nach Datum der elektronisch versandten Buchungsbestätigung auf das Konto der AKTIV MÜHLE zu leisten. Die Restzahlung von 75 % des Gesamtpreises ist drei Wochen vor Beginn des Firmen-Event-Aufenthaltes fällig und zu zahlen. Der Kunde entnimmt der Buchungsbestätigung das Konto, auf das er zahlt. Die Buchungsbestätigung kann elektronisch übersandt werden. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig. 4.2 Werden fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist AKTIV MÜHLE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten, deren Höhe sich nach Ziff. 8.2 oder 8.3 richtet, zu belasten, und Schadensersatz zu verlangen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto von AKTIV MÜHLE maßgebend, das in der Buchungsbestätigung angegeben wird.  
  1. Leistungsänderungen, Preisänderungen
5.1 AKTIV MÜHLE behält sich vor, nach Vertragsschluss die vereinbarte Leistung einseitig zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn diese Vereinbarung der Änderung oder die Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen der AKTIV MÜHLE für den anderen Vertragsteil zumutbar ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde. Dies gilt insbesondere für Leistungsanpassungen wegen wetterbedingter Einflüsse oder wegen behördlich bedingter Anordnungen oder Einschränkungen oder für zwingend nötige Routenänderungen bei Wanderungen, Ausflügen oder Paddeltouren im Ermessen der Tourenleitung sowie für Anpassung im Bereich der Gastronomie. 5.2 AKTIV MÜHLE behält sich vor, den Preis von gebuchten Leistungen nachträglich einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung sich aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung von Kosten, auch durch Leistungsträger, Preisbestandteilen, Nebenkosten, Steuern oder sonstigen Abgaben, oder aufgrund von Inflation ergibt. Der Preis wird sodann in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der genannten Faktoren pro Person auf den Preis auswirkt. Der Kunde erhält hierüber eine angepasste Buchungsbestätigung. Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des bisher genannten Gesamtpreises, so ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der geänderten Buchungsbestätigung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen werden sodann zurückerstattet. § 309 Nr. 1 BGB gilt nicht, da diese AGB nur gegenüber einer juristischen Person zur Anwendung kommen.  
  1. Rücktritt und Kündigung von AKTIV MÜHLE
6.1 AKTIV MÜHLE ist berechtigt, den Mietvertrag jederzeit vor Beginn des Aufenthalts des Kunden im Mietobjekt ohne Angabe und Vorliegen von Gründen zu kündigen. Dies kann der Fall sein, wenn ersichtlich ist, dass Leistungen wegen Personalknappheit, Erkrankung von Personal oder sonstigem Personalengpass nicht ordnungsgemäß erbracht werden können. Der Kunde erhält in diesem Fall sämtliche bereits an AKTIV MÜHLE geleistete Zahlungen umgehend zurückerstattet. Ein Widerspruchsrecht des Kunden gegen die Kündigung besteht nicht, da das Mietobjekt nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassen wird. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Durchführung des Vertrages nach Kündigung noch auf sonstige Entschädigung oder Schadensersatz wegen der Kündigung. AKTIV MÜHLE ist ferner berechtigt, in Bezug auf bestimmte Teile des Mietobjektes oder des Leistungsumfangs einen Teilrücktritt zu erklären, so dass diese Teilleistungen nicht erbracht werden müssen. Der Kunde erhält auch in diesem Fall seine bereits geleisteten Zahlungen für solche Teilleistungen zurückerstattet. Vertrags gehindert ist. Zahlungen auf den Gesamtpreis werden in diesem Fall zurückerstattet. 6.2 AKTIV MÜHLE kann ferner vor Aufenthaltsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn AKTIV MÜHLE durch höhere Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen, starker Sturm, Überschwemmungen, Epidemien, Pandemien, Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten, behördliche Maßnahmen oder Zwangsmaßnahmen des Staates, Quarantäne, Streik, auch von Leistungsträgern, oder andere Ereignisse mit ähnlicher Auswirkung, die die Durchführung des Aufenthaltes des Kunden maßgeblich erschweren, an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. Zahlungen auf den Gesamtpreis werden in diesem Fall zurückerstattet. 6.3 Anstatt nach Ziff. 6.2 vom Vertrag zurückzutreten, kann AKTIV MÜHLE bei Eintritt höherer Gewalt bzw. bei Ausfall der Unterkunft oder einer anderen Leistung eine Umbuchung auf eine andere Unterkunft oder eine Ersatzleistung anbieten. Bei Annahme dieses geänderten Angebots erhält der Kunde eine geänderte Buchungsbestätigung. Die durch die Buchung einer anderen Unterkunft oder anderer Leistungen bedingte Mehrkosten trägt der Kunde selbst. 6.4 Wird die für den Kunden zu erbringende Leistung während der Durchführung von höherer Gewalt i. S. d. Ziff. 6.2 betroffen, setzt AKTIV MÜHLE den Kunden umgehend von den Ereignissen höherer Gewalt in Kenntnis und hält sie, solange das Ereignis der höheren Gewalt andauert, uneingeschränkt über das Fortbestehen und die erheblichen Änderungen der Umstände auf dem Laufenden. Ereignisse höherer Gewalt, die AKTIV MÜHLE die vereinbarten Leistungen unzumutbar erschweren oder vorübergehend ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen AKTIV MÜHLE, die Erfüllung der Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die vertraglichen Verpflichtungen bestehen, soweit sie trotz der höheren Gewalt durchführbar sind, weiter. Wird durch Hindernisse der höheren Gewalt die Leistung dauerhaft unmöglich, so wird AKTIV MÜHLE insoweit von den Vertragsverpflichtungen frei. Durch die höhere Gewalt verursachte Mehrkosten tragen die Parteien hälftig. Für bereits erbrachte Leistungen erfolgt keine Rückerstattung und für noch zu erbringende Leistungen nur in dem Fall, dass AKTIV MÜHLE ersparte Aufwendungen hatte und / oder Rückerstattungen von Leistungsträgern erhalten hat. 6.5 AKTIV MÜHLE ist berechtigt, im Falle der höheren Gewalt i. S. d. Ziff. 6.2 den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Kunde trägt sodann Sorge für den vorzeitigen und unverzüglichen Rücktransport seiner Teilnehmer, da die Beförderung nicht Teil der Leistungen von AKTIV MÜHLE bei einem Firmen-Event-Aufenthalt ist. Auch in diesem Fall erfolgt für bereits erbrachte Leistungen keine Rückerstattung und für noch zu erbringende Leistungen nur in dem Fall, dass AKTIV MÜHLE ersparte Aufwendungen hatte und / oder Rückerstattungen von Leistungsträgern erhalten hat.  
  1. Kündigung durch AKTIV MÜHLE bei Störungen
AKTIV MÜHLE kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die an dem Firmen-Event-Aufenthalt teilnehmenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen trotz einer entsprechenden Abmahnung von AKTIV MÜHLE nachhaltig stören oder wenn sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihnen unzumutbar ist, oder sie sich sonst stark vertragswidrig verhalten. Dies ist etwa der Fall, wenn alle oder einzelne Teilnehmer sich nicht an die vor Ort gegebenen Sicherheitsanordnungen oder Maßnahmen halten. Dabei behält AKTIV MÜHLE den Anspruch auf den Preis des Firmen-Event-Aufenthalts. Etwaige, durch die Störung ausgelöste Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.  
  1. Rücktritt des Kunden vor Beginn des Firmen-Event-Aufenthalts
8.1 AKTIV MÜHLE gewährt dem Kunden freiwillig und unabhängig von gesetzlichen Gewährleistungsrechten ein vertragliches Rücktrittsrecht nach Vertragsschluss. Der Kunde kann jederzeit vor Aufenthaltsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AKTIV MÜHLE. Der Rücktritt kann in Bezug auf den gesamten Vertrag erklärt werden oder in Bezug auf einzelne Teilnehmer. 8.2 Tritt der Kunde vom Mietvertrag zurück, so kann AKTIV MÜHLE von ihm eine angemessene Entschädigung verlangen. Beim Rücktritt in Bezug auf einzelne Teilnehmer des Firmen-Event-Aufenthaltes wird die Stornierungsentschädigung anteilig pro storniertem Teilnehmer berechnet. AKTIV MÜHLE behält sich vor, die Stornierungsentschädigung pauschaliert nach Ziff. 8.2 oder konkret nach Ziff. 8.3 zu berechnen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Programmbeginn. Pauschaliert kann AKTIV MÜHLE eine Entschädigungspauschale in Prozent des Gesamtpreises je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden wie folgt verlangen: Bis 30. Tag vor Programmbeginn                 20 % vom 29. bis 22. Tag vor Programmbeginn    30 % vom 21. bis 15. Tag vor Programmbeginn    40 % vom 14. bis 7. Tag vor Programmbeginn      75 % ab 6. Tag vor Programmbeginn                    100 % 8.3 AKTIV MÜHLE behält sich vor, bei einem Rücktritt des Kunden statt der genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu verlangen und wird diese auf Wunsch des Kunden unter Berücksichtigung einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret beziffern und belegen. 8.4 Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen seines Vertrages in Bezug auf den Termin oder die Unterkunft oder sonstige Buchungsänderungen, etwa eine Änderung der Teilnehmerzahl, („Umbuchungen“) besteht nicht. Stimmt AKTIV MÜHLE einer Umbuchung zu, ist sie berechtigt, ein Umbuchungsentgelt pro Umbuchungsvorgang in Höhe von € 50,00 zu erheben und sämtliche, mit der Umbuchung verbundenen Kosten vom Kunden zu verlangen. Für Umbuchungen, die eine Änderung der Teilnehmerzahl betreffen, gelten, wenn AKTIV MÜHLE der Änderung der Teilnehmerzahl zustimmt, bei einer Reduzierung derselben die Stornierungsbedingungen der Ziff. 6.2, bezogen pro Person des Teilnehmers, der umgebucht werden bzw. aus der Buchung herausgenommen werden soll.  
  1. Obliegenheiten des Kunden
9.1 Der Kunde hat auftretende Mängel stets der AKTIV MÜHLE unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. AKTIV MÜHLE kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Wertes der betroffenen Leistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. AKTIV MÜHLE kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. 9.2 Soweit AKTIV MÜHLE infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige des Kunden nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, Gewährleistungsrechte geltend zu machen. 9.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 9.4 Der Kunde ist für das rechtzeitige Erscheinen der Gruppe am Aufenthaltsort selbst verantwortlich. Baden und Sonderveranstaltungen (Klettern, Kanufahren / Wassersport, Wandern und alle ähnlichen Aktivitäten mit sportlichem Charakter) erfolgen auf eigene Gefahr. 9.5 Der Kunde haftet für einen durch sie oder seine Teilnehmer während des Programms schuldhaft verursachten Schaden (§ 823 BGB). Eine Haftpflichtversicherung zur Deckung solcher Schäden ist in jedem Fall empfehlenswert. Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Kunden, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen, daneben ebenso der Kunde als solcher.  
  1. Haftung, Haftungsbeschränkung
AKTIV MÜHLE haftet für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AKTIV MÜHLE nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen AKTIV MÜHLE ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AKTIV MÜHLE. Die Haftung der AKTIV MÜHLE wird bei von ihr oder durch ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schadensfällen ferner pro Schadensereignis auf € 10.000,00 für Sach- und Vermögensschäden beschränkt. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. AKTIV MÜHLE haftet nicht für die Leistungen von Fremd- und Drittleistern, die als solche in der Internetbeschreibung deutlich aufgeführt sind.  
  1. Datenschutz, Widerspruchsrechte
11.1 Über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten informiert AKTIV MÜHLE den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in den datenschutzrechtlichen Hinweisen. AKTIV MÜHLE hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogenen Daten auf der Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde oder eine teilnehmende Person das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer einer besonderen Situation ergeben. Sie / er kann unter der Adresse info@aktivmuehle.de mit einer E-Mail von ihrem / seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder AKTIV MÜHLE unter der unten genannten Adresse kontaktieren. 11.2     Mit einer Nachricht an info@aktivmuehle.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung der Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.  
  1. Schlussbestimmungen
12.1 Auf den Vertrag zwischen AKTIV MÜHLE und dem Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Da der Kunde eine juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes ist, wird als Gerichtsstand Nürnberg vereinbart. 12.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.   Vermieterin: AKTIV MÜHLE GmbH & Co KG, Brunner Hauptstr. 26, 90475 Nürnberg, E-Mail: info@aktivmuehle.de, Tel.: +49 911 89462555, Fax: +49 911 890779, Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Katrin Streicher, USt-IdNr. DE310263772, Homepage: www.aktivmuehle.de, Handelsregister AG Nürnberg, HRA 20216.